Geschwindigkeitsüberschreitung in einer 30er-Zone
Bei Verstößen innerhalb geschlossener Ortschaften werden von der gemessenen Geschwindigkeit 3 km/h als Toleranz in Abzug gebracht.
Überschreitung* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
---|---|---|---|---|
bis 10 km/h | 30 € | - | - | eher nicht |
11 - 15 km/h | 50 € | - | - | eher nicht |
16 - 20 km/h | 70 € | - | - | eher nicht |
21 - 25 km/h | 115 € | 1 | - | Hier prüfen |
26 - 30 km/h | 180 € | 1 | (1 Monat)** | Hier prüfen |
31 - 40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
41 - 50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
51 - 60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate | Hier prüfen |
61 - 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
mehr als 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate | Hier prüfen |
Die 30er-Zone
So mancher Autofahrer regt sich gerne auf, wenn er es eilig hat und dabei durch eine 30er-Zone fahren muss, die ihm in diesem Moment unsinnig erscheint. Doch das Tempolimit hat seinen Sinn und dient in bestimmten Bereichen des öffentlichen Verkehrs dem Schutz von Anwohnern. Neuerdings werden Tempo-30-Zonen auch zur Reduzierung der Umweltbelastung eingerichtet. Verkehrssünder, die mit mehr als der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit unterwegs sind und geblitzt werden, müssen daher auch mit empfindlichen Strafen rechnen.
Zonen in denen die Höchstgeschwindigkeit bei 30 km/h liegt dienen der Beruhigung des Verkehrs und befinden sich daher besonders oft in Wohngebieten oder auch in der Nähe von Schulen, um Kinder auf dem Schulweg besser zu schützen. Auch in Naturschutzgebieten sind solche Bereiche zu finden. Die erste 30er-Zone Deutschlands wurde 1983 in der niedersächsischen Stadt Buxtehude als Modellversuch eingeführt. Die rechtliche Grundlage für Tempo-30-Zonen bildet §45 Absatz 1c der Straßenverkehrsordnung (StVO).
In 30er Zonen wird oft geblitzt, besonders häufig geschieht dies im Bereich von Schulen als präventive Maßnahme. Welche Strafen im Falle einer Ordnungswidrigkeit in der 30er-Zone drohen und was es sonst noch zu beachten gibt erfahren Sie hier.
Welche Bußgelder drohen bei Tempoüberschreitungen in der 30er-Zone?
Bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit in einer 30er-Zone gelten in Deutschland dieselben Regelungen wie bei anderen Geschwindigkeitsverstößen innerorts. Ob man in der 30er-Zone oder in der 50er-Zone geblitzt wurde macht keinen Unterschied. Es werden sowohl Verwarn- und Bußgelder fällig, als auch Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot. Unter Umständen kann es dabei zu sehr hohen Strafen mit längerfristigen Konsequenzen kommen.
Ein leichter Verstoß mit einer Überschreitung des Tempolimits von bis zu 10 km/h wird mit einer Geldbuße von 30 Euro verwarnt. Ab einem Tempo von mindestens 51 km/h in der 30er-Zone handelt es sich um eine schwerwiegendere Ordnungswidrigkeit und es kommt mindestens ein Punkt dazu. Ab 56 km/h in der 30er Zone drohen dann auch Fahrverbote.
Wer statt der vorgeschriebenen 30 km/h gar mit 101 km/h in der 30er Zone unterwegs ist und erwischt wird, der muss ein Bußgeld von 800 Euro zahlen. Hinzu kommen außerdem noch die Eintragung von 2 Punkten in das Fahreignungsregister in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot.
Tempoüberschreitungen in der 30er-Zone
Alle im aktuellen Bußgeldkatlog festgelegten Strafen für Geschwindigkeitsverstöße in der 30er-Zone finden Sie hier im Überblick. Es werden dieselben Strafen angesetzt wie in 50er-Zonen, da im Bußgeldkatalog nicht zwischen den beiden Tempo-Zonen unterschieden wird. Bis zum Betrag von 70 Euro handelt es sich noch um ein Verwarnungsgeld, das heißt es kommt weder ein Punkt noch ein Fahrverbot hinzu.
Verwarnungsgelder:
- Überschreitung von bis zu 10 km/h: 30 Euro Verwarnungsgeld
- Überschreitung um 11 bis 15 km/h: 50 Euro Verwarnungsgeld
Bußgelder, Punkte und Fahrverbot:
- Überschreitung um 16 bis 20 km/h: 70 Euro Bußgeld
- Überschreitung um 21 bis 25 km/h: 115 Euro Bußgeld, 1 Punkt, Kein Fahrverbot
- Überschreitung um 26 bis 30 km/h: 180 Euro Bußgeld, 1 Punkt, ggf. 1 Monat Fahrverbot
- Überschreitung um 31 bis 40 km/h: 260 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Überschreitung um 41 bis 50 km/h: 400 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
- Überschreitung um 51 bis 60 km/h: 560 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
- Überschreitung um 61 bis 70 km/h: 700 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
- Überschreitung um mehr als 70 km/h: 800 Euro Bußgeld, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Warum und wo gibt es Tempo-30-Zonen?
Warum und wo es 30er Zonen gibt, ist in §45 der StVO festgelegt. Es gibt verschiedene Gründe für Temporeduzierungen in bestimmten Bereichen des Straßenverkehrs. Drei wichtige Gründe für die Errichtung einer Tempo-30-Zone sind:
- Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr
- Reduzierung von Emissionen, sowohl von Abgasen als auch von Lärm
- Qualität des Wohnumfeldes.
Es gibt die Zonen vor allem in Wohngebieten. Autofahrer sollen hier langsamer fahren, damit die Anwohner geschützt werden. Dies soll dem Schutz vor Lärm dienen und die Belastung durch Abgase verringern und so die Lebensqualität in den entsprechenden Gebieten verbessern. Darüber hinaus sollen die Zonen aber auch zur Vermeidung von Unfällen beitragen. In der Nähe von Schulen sollen Tempo-30-Zonen auch dazu dienen, Kinder als unerfahrene Verkehrsteilnehmer zu schützen. Außerdem gibt es in diesem Bereich in der Regel sehr viele Fußgänger und Radfahrer.
30er-Zonen gibt es nur innerorts
Gemäß der Regelung in der Straßenverkehrsordnung gibt es 30er Zonen nur innerhalb von geschlossenen Ortschaften und nicht außerorts. Dort findet man Tempo-30-Zonen insbesondere in „Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf“. Wo 30er-Zonen eingerichtet werden, das entscheiden die Verkehrsbehörden gemeinsam mit den Gemeinden. Sie dürfen sich nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen oder anderen Vorfahrtsstraßen befinden. Außerdem darf die Zone nur Straßen, auf denen Kreuzungen und Einmündungen ohne Lichtzeichen geregelt sind, umfassen. Dasselbe gilt für Straßen mit Fahrstreifenbegrenzungen, Leitlinien und benutzungspflichten Fahrradwegen.
Beschilderung der 30er-Zone
Eine Tempo-30-Zone wird mit einem Verkehrszeichen eingeleitet, auf dem sich eine schwarze „30“ befindet, die rot umrandet ist. Darunter steht das Wort „Zone“. Auch das Ende der Zone ist gekennzeichnet. Das Schild ist aufgebaut wie das Schild zu Beginn, jedoch sind die Schrift und der Kreis grau und außerdem durch diagonal verlaufende schwarze Streifen gekreuzt. Eine 30er Zone kann als Zusatz zum Schild auch noch mit einer Markierung der Fahrbahn erfolgen, die unterschiedlich aussehen kann. Entscheidend ist jedoch das Schild, ohne dieses hat die Fahrbahnmarkierung keine Bedeutung.
Vorfahrtsregelung in der Tempo-30-Zone
In der 30er-Zone gilt grundsätzlich die die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ nach Paragraph 8 Absatz 1 Satz 1 der Straßenverkehrsordnung. Eine Ausnahme bilden jedoch die Tempo-30-Zonen mit Ampelanlagen, die vor dem 1.November 2000 angeordnet worden sind. Hier gilt dann keine Rechts-vor-Links-Regelung sondern das Lichtzeichen der Ampel.
Parken in der 30er-Zone
Für das Parken in der Tempo-30-Zone gilt kein generelles Verbot. Das Parken ist erlaubt, wenn es nicht durch ein Halte- oder Parkverbotsschild untersagt ist. Autofahrer müssen sich auch hier an die generellen Regelungen zum Halten und Parken halten, wie zum Beispiel das Parken nur in Fahrtrichtung und innerhalb der innerhalb der Parkbuchten erlaubt ist.
Geblitzt in der 30er-Zone?
Da 30er-Zonen in der Regel auf Tempo-50-Zonen folgen, neigen viele Autofahrer dazu, in der Tempo-30-Zone die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten. Innerorts werden in 50er und 30er Zonen die gleichen Bußgelder und Sanktionen angesetzt. Je nachdem um wie viel km/h das Tempo überschritten wurde, können sogar Punkte und ein Fahrverbot drohen.
Lohnt sich ein Einspruch?
Wurden Sie in der 30er-Zone geblitzt und haben einen Bußgeldbescheid erhalten? In vielen Fällen sind Bußgeldbescheide fehlerhaft und es kann sich dann lohnen, Einspruch zu erheben. Wenn Sie zum Beispiel nicht selbst auf dem Blitzerfoto zu sehen sind, sondern eine andere Person, dann können Sie innerhalb von zwei Wochen schriftlich Einspruch gegen den Bescheid erheben. Es gibt jedoch auch Fehler, die Sie nicht oder nur mit hohem Aufwand selbst erkennen können und bei denen es sich lohnt, einen Anwalt zu Rate zu ziehen.
Fazit
Mal davon abgesehen, dass niemand gerne geblitzt werden möchte, sollten Autofahrer sich in entsprechenden Zonen an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Da in 30er-Zonen generell die „Rechts-vor-links“-Regel gilt, ist es ohnehin nicht sinnvoll schneller zu fahren, da beim Gewähren von Vorfahrt entsprechend drastischer gebremst werden muss. Bei dem in diesen Zonen verstärkten Fuß- und Fahrradverkehr können Autofahrer bei Einhaltung des Tempolimits in einer Gefahrensituation außerdem schneller abbremsen. Dennoch gilt es auch bei Einhaltung der vorgegebenen Geschwindigkeit in 30er-Zonen besonders achtsam sein, da es hier vergleichsweise häufig zu unerwarteten Verkehrssituationen kommen kann.