Die Vorfahrt im Straßenverkehr
Nicht alle Vorfahrtssituationen im Straßenverkehr sind ganz klar durch Ampeln geregelt. Autofahrer müssen sich zum Beispiel in Neben- und Seitenstraßen oder Straßenmündungen, an denen keine Ampeln im Einsatz sind, an andere Vorfahrtsregeln halten. Die Straßenverkehrsordnung legt unterschiedliche Regeln fest. Die grundlegende Vorfahrtsregel „rechts vor links“ ist sicherlich eine der ersten Regeln, die Fahranfänger in der Fahrschule lernen. Dazu kommen noch einige andere Vorschriften, die es zu beachten gilt und bei deren Missachtung Bußgelder drohen.
Der Sinn der Vorfahrtsregeln ist klar: sie sollen dafür sorgen, dass allen Verkehrsteilnehmern klar ist, wann sie fahren und wann sie warten müssen. Damit soll die Unfallgefahr reduziert und die Sicherheit aller Beteiligten im Straßenverkehr gewährleistet werden. Obwohl jeder Autofahrer die Regeln kennt, gibt es einige Vorfahrtsverstöße, die immer wieder begangen werden. Klassische Verstöße sind zum Beispiel das Überfahren eines Stoppschildes oder des roten Ampelsignals. Besonders wenn es zu Unfällen kommt ist die Frage entscheidend, ob ein Verstoß gegen eine Vorfahrtsregel dazu geführt hat.
Auf dieser Seite sollen Ihnen die grundsätzlichen Fragen zum Thema Vorfahrt beantwortet werden.
Welche Bußgelder drohen?
Wer in Deutschland die Vorfahrt missachtet muss mit Verwarn- und Bußgeldern, aber auch mit Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg rechnen. Einige der häufigen Vorfahrtsverstöße und die entsprechenden Sanktionen finden Sie hier.
- Bei zu schnellem Heranfahren an eine Vorfahrtsstraße wird ein Verwarngeld von 10 Euro verhangen.
- Verkehrsteilnehmer, die an beschilderten Engstellen den Entgegenkommenden die Vorfahrt nehmen, müssen mit einem Verwarngeld von 5 Euro rechnen. Bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer werden 10 Euro, bei einem Unfall mit Sachbeschädigung 20 Euro Bußgeld verlangt.
- Wer auf einer normalen Verkehrsstraße die Vorfahrt missachtet muss im Normalfall ein Bußgeld von 25 Euro zahlen. Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, werden 100 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg fällig.
- Autofahrer, die aus einem Grundstück, einem Fußgängerbereich oder einer verkehrsberuhigten Zone herausfahren, ohne die Vorfahrt zu gewähren zahlen bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer 30 Euro und bei einem Unfall mit Sachschaden 35 Euro.
- Linksabbiegern, die nicht korrekt voreinander abbiegen, droht ein Bußgeld von 10 Euro. Werden Verkehrsteilnehmer gefährdet droht ein Bußgeld von 70 Euro und ein Punkt.
- Ein Stoppschild in Kombination mit einer Gefährdung nicht zu beachten wird mit 70 Euro und einem Punkt bestraft.
- Wer zu schnell an einen mit Zebrastreifen gekennzeichneten Fußgängerüberweg heranfährt, den ein Fußgänger offensichtlich überqueren will, muss mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt rechnen.
- Bei der Missachtung des Ampelsignals kann es noch teurer werden. Bei einem einfachen Verstoß liegt die Höhe des Bußgeldes bei 90 Euro. Zusätzlich kommt noch ein Punkt in Flensburg dazu. Bei schwereren Verstößen drohen bis zu 360 Euro Buße, 2 Punkte in Flensburg und sogar ein einmonatiges Fahrverbot. Details finden Sie im Bußgeldkatalog Rote Ampel.
Die Bußgelder können jedoch auch von den hier genannten Regelsätzen abweichen. Abhängig von der individuellen Schwere des Verstoßes sind auch höhere Strafen möglich. So kommt in besonders schweren Fällen auch die Verfolgung als Straftat in betracht. Dann sind auch Geldstrafen, Führerscheinentzug oder sogar Freiheitsstrafen möglich.
Welche grundsätzlichen Vorfahrts- und Verhaltensregeln gelten?
Um nicht versehentlich die Vorfahrt zu missachten oder gar einen Unfall zu verursachen, sollten die grundlegenden Vorschriften bekannt sein. Diese sind:
- Die Rechts-vor-links Regel
- Regelungen durch Verkehrszeichen, wie z.B. das Stoppschild
- Regelung durch Ampeln
- Verkehrsregelung durch Handzeichen von Polizeibeamten
Daneben ist es auch wichtig, dass nicht-vorfahrtsberechtige Verkehrsteilnehmer sich so verhalten, dass für die anderen Beteiligten zu erkennen ist, dass er oder sie die Vorfahrt auch gewährt. Das bedeutet, dass Autofahrer das Beachten der Wartepflicht durch eine Reduzierung der Geschwindigkeit und die Bereitschaft zu bremsen signalisieren.
Ein zu schnelles Anfahren auf eine Kreuzung ist daher nicht angebracht. Derartiges Verhalten signalisiert den anderen Verkehrsteilnehmern nämlich nicht, dass die Person warten wird, sondern vielmehr, dass sie weiterfährt.
Außerdem ist zu beachten: auch wenn man das Vorfahrtsrecht hat, sollte man nicht die Vorfahrt erzwingen. Das gilt auch, wenn andere Verkehrsteilnehmer sich nicht an die Regeln halten.
Grundsätzlich gilt der Vertrauensgrundsatz, jedoch kann es immer zu Fehlern kommen. Um unter Umständen einen Unfall in einer unübersichtlichen Situation zu verhindern, sollte dann auch der Vorfahrtsberechtigte lieber auf sein Recht verzichten und die Vorfahrt verfallen lassen.
Rechts vor Links
An Kreuzungen und Einmündungen, an denen es weder Verkehrszeichnen, noch Ampeln, noch den Verkehr leitende Polizisten gibt, gilt die Regel „rechts vor links“.
Das bedeutet, dass Autofahrer einem von rechts kommenden Fahrzeug die Vorfahrt gewähren müssen.
Handelt es sich aber nicht um eine normale Kreuzung, sondern um einen Wald- oder einen Feldweg, der auf die eine normale Verkehrsstraße führt, dann gilt die rechts-vor-links-Regelung nicht. Hier muss derjenige, der wieder auf die normale Straße auffahren will, immer warten.
Nicht immer ist jedem klar, ob in einer bestimmten Situation nun die Rechts-vor-links-Regel gilt oder ob gewartet werden muss. Die Frage ob es sich um eine Einmündung handelt oder nicht stellen sich viele Autofahrer. Bei einer Straße, die nur über einen Fußgängerweg oder einen abgesenkten Bordstein zugänglich ist, handelt es sich nicht um eine Einmündung. Das heißt hier gilt kein „rechts vor links“!
Auch Ausfahrten, wie es sie zum Beispiel bei Tankstellen, Kaufhäusern oder Parkhäusern gibt, sind keine Einmündungen. Wer hier die Ausfahrt nutzt, muss dem fließenden Verkehr die Vorfahrt gewähren! Das Gleiche gilt für Ausfahrten von privaten Grundstücken.
Verkehrsschilder zur Regelung der Vorfahrt
Es gibt verschiedene Verkehrsschilder, die im Straßenverkehr die Vorfahrt regeln. Auf einer Vorfahrtsstraße zeigen Vorfahrtsschilder an, dass Autofahrer, die auf dieser Straße fahren, Vorrang vor Autos haben, die aus Seitenstraßen kommen. Die „Vorfahrt gewähren“-Schilder weisen hingegen darauf hin, dass an dieser Stelle anderen Verkehrsteilnehmern die Vorfahrt gewährt werden muss. Auch Stoppschilder regeln die Vorfahrt. Wer ein Stoppschild auf seiner Fahrbahn hat ist verpflichtet dort anzuhalten und erst loszufahren, wenn die Verkehrssituation es erlaubt.
Darüber hinaus gibt es aber noch einen Sonderfall auf der Vorfahrtsstraße, eine sogenannte „abknickende Vorfahrt“. Hier ist zu beachten, dass alle Autofahrer, die weiter auf der Vorfahrtstraße fahren möchten, entsprechend blinken müssen. Wer nicht mit der Vorfahrtsstraße „abknickt“, sondern geradeaus weiterfährt, kann ohne Blinken weiterfahren.
Ampelanlagen an Kreuzungen
An manchen Kreuzungen gibt es mehrere Ampeln zur Regelung der Vorfahrt. Beispielsweise gibt es spezielle Rechtsabbieger-Ampeln. Hier kann dann die Ampel für die Geradeausfahrenden rot sein, während die Ampel für Rechtsabbieger grün ist. Vor dem Abbiegen muss allerdings auch bei vorhandenem grünen Pfeil der Ampel gehalten werden. Sonst droht ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro.
Außerdem gibt es auch Ampeln mit einem Grünpfeil (in der Regel auf einem zusätzlichen Schild angebracht). Hier ist das Rechtsabbiegen bei Rot gestattet. Verkehrsteilnehmer müssen also darauf achten, sich am richtigen Ampelsignal zu orientieren.
Kreisverkehr
In aller Regel ist an deutschen Kreisverkehren an der Zufahrt ein „Vorfahrt gewähren“-Schild zu sehen. Anderenfalls gilt die Recht-vor-links-Regel.
Die Vorfahrt in einem üblichen Kreisverkehr ist wie folgt geregelt:
In den Kreisverkehr einfahrende Fahrzeuge müssen Vorfahrt gewähren, daher ist ein langsames Anfahren an den Kreisverkehr angebracht. Alle sich bereits auf der Kreisbahn befindlichen Verkehrsteilnehmer haben also Vorfahrt.
Beim Verlassen über die Ausfahrt müssen Autofahrer auf eventuell querende Radfahrer und auch auf Fußgänger Acht geben. Diese haben Vorrang und Verkehrsteilnehmer müssen beim Verlassen des Kreisverkehrs gegebenenfalls warten.
Autobahnauffahrt
An Autobahnauffahren hat der Verkehr auf der Autobahn Vorrang. Wer vom Beschleunigungsstreifen aus auf eine Autobahn auffährt muss also darauf achten, dass er oder sie eine geeignete Lücke im fließenden Verkehr findet, ohne dass es zu einer Beeinträchtigung kommt. Wer auf Anhieb keine Lücke finden kann, sollte jedoch nicht auf dem Seitenstreifen halten, sondern solange dort fahren, bis es möglich ist ohne Probleme auf eine Hauptspur zu wechseln. Ein plötzliches Abbremsen auf dem Beschleunigungsstreifen führt anderenfalls zu einem Unfall durch Auffahren nachfolgender Fahrzeuge ohne wirkliche Ausweichmöglichkeit.
Besondere Situationen im Straßenverkehr
Neben diesen grundlegenden Regelungen zur Vorfahrt im Straßenverkehr gibt es noch einige Situationen in denen besondere Vorschriften zu beachten sind.
Blaulicht
Bestimmte Fahrzeuge haben unabhängig von geltenden Verkehrsregeln Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Dazu gehören Fahrzeuge der Polizei oder der Feuerwehr, wenn diese mit eingeschaltetem Blaulicht fahren. In einer solchen Situation sind alle anderen Verkehrsteilnehmer verpflichtet Platz zu machen und die Vorfahrt zu gewähren. Relevant ist in diesem Fall auch die Pflicht zur Bildung einer Rettungsgasse nach einem Unfall.
Ampel außer Betrieb
Es kann passieren, dass Ampelanlagen an Kreuzungen ausfallen oder, dass diese nachts ausgeschaltet sind. Wenn die Ampel defekt oder ausgeschaltet ist, gelten die vorhandenen Verkehrszeichen. Sollte es auch diese nicht geben, dann gilt ganz schlicht die Rechts-vor-links-Regel. Manchmal wird der Verkehr aber in einem solchen Fall durch Polizeibeamte geregelt. Dann ist unabhängig von Ampeln und Verkehrsschildern den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten.