Bußgeldkatalog
Aktueller Bußgeldkatalog Rote Ampel, Stand: November 2024
Einfacher Rotlichtverstoß
Ein einfacher Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel vor dem Überfahren der Haltelinie weniger als 1 Sekunde lang rot war.
Gefährdungslage* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
---|---|---|---|---|
ohne Gefährdung | 90 € | 1 | - | Hier prüfen |
mit Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
mit Sachbeschädigung | 240 € | 2 | 1 Monat | Hier prüfen |
Qualifizierter Rotlichtverstoß
Ein qualifizierter Rotlichtverstoß liegt vor, wenn die Ampel vor dem Überfahren der Haltelinie mehr als 1 Sekunde lang rot war.
Gefährdungslage* | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruch einlegen? |
---|---|---|---|---|
ohne Gefährdung | 200 € | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
mit Gefährdung | 320 € | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
mit Sachbeschädigung | 360 € | 2 | 1 Monat* | Hier prüfen |
Rote Ampel überfahren: Hohes Bußgeld, immer Punkte, häufig Fahrverbot
Die Missachtung einer roten Ampel wird streng geahndet, denn Unfälle aufgrund des Überfahrens eines Rotlichts sind überdurchschnittlich häufig mit Personenschaden verbunden. Verkehrsteilnehmer dürfen sich bei einer grünen Ampel in ihrer Richtung sicher fühlen und sind daher häufig komplett unvorbereitet und überrascht, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer die rote Ampel missachtet.
Dennoch sind Rotlichtverstöße keineswegs selten. Nahezu jeder Verkehrsteilnehmer räumt ein, schon einmal bei Rot gefahren zu sein – am häufigsten wohl aus Unaufmerksamkeit, manchmal auch, weil Eile und Zeitdruck zu einer falschen Entscheidung geführt haben. Die Strafen im Bußgeldkatalog sind erheblich: Neben Bußgeldern sind regelmäßig Punkte bis hin zum Fahrverbot fällig. Wie und wann die Punkte für die Fahrerlaubnis gefährlich werden können, erfahren Sie im Leitartikel zum deutschen Bußgeldkatalog. Wird im Zusammenhang mit einem Rotlicht der Vorwurf einer Gefährdung erhoben, befindet sich der Fahrer schnell im Grenzbereich zur Straftat. Letztere kann wiederum deutlich unangenehmere Strafen mit sich bringen.
Rotlichtverstoß oder Haltelinienverstoß?
Nur wer tatsächlich in den Kreuzungsbereich bzw. den Bereich, der durch die Ampel geschützt wird, einfährt, hat einen Rotlichtverstoß begangen. Wer bei Rot zwar die Haltelinie überfährt, sein Fahrzeug aber noch vor dem Gefahrenbereich zum Stillstand bringt, der wird nur für einen Haltelinienverstoß zur Rechenschaft gezogen. Sofern er niemanden gefährdet hat, wird dies mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet.
Rotlichtverstoß: Die entscheidende Sekunde
Das Strafmaß beim Überfahren einer roten Ampel richtet sich maßgeblich danach, wie lange die Ampel bereits Rot zeigte. Der Bußgeldkatalog sieht dafür die Begrifflichkeit „einfacher Rotlichtverstoß“ und „qualifizierter Rotlichtverstoß“ vor.
Weniger als eine Sekunde Rot → Einfacher Rotlichtverstoß
Mehr als eine Sekunde Rot → Qualifizierter Rotlichtverstoß
Zusätzlich wird – mit erheblicher Strafverschärfung – unterschieden, ob der Rotlichtverstoß mit einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden war, oder ob es gar zu einer Sachbeschädigung gekommen ist. Dies ist gerade beim Überfahren einer roten Ampel überdurchschnittlich häufig der Fall. Wenn ein anderer Kfz-Führer aufgrund des Rotlichtverstoßes scharf abbremsen muss, oder wenn ein Fußgänger einen Sprung in Richtung Bürgersteig machen muss, um einen Unfall zu vermeiden, so liegt bereits eine Gefährdung vor. Kommt es aufgrund der Notbremsung eines anderen Fahrers zu einem Auffahrunfall durch ein nachfolgendes Fahrzeug, so erhält der Rotlichtsünder regelmäßig eine Mitschuld am Unfall und hat somit auch den Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Sowohl die Gefährdung als auch die Sachbeschädigung werden laut Bußgeldkatalog mindestens mit einem Monat Fahrverbot geahndet.
Bei Rot über die Ampel und zu schnell gefahren
Die meisten Rotlichtverstöße werden durch stationäre Blitzeranlagen festgestellt. Diese Anlagen messen nicht nur die Zeit seit dem Umschalten auf Rot – die entscheidende Sekunde – sondern auch die Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Es werden aber in der Regel nicht beide Verstöße geahndet, sondern nur der, der die härtere Strafe nach sich zieht. Es kommt aber immer wieder vor, dass Bußgeldbescheide für beide Vergehen erlassen werden. In diesem Fall ist ein Einspruch erfolgversprechend, da bei der Strafe zwischen Vergehen in Tateinheit und Tatmehrheit unterschieden werden muss. Bei mehreren Vergehen in Tateinheit wird nur das schwerste Vergehen bestraft, bei Tatmehrheit werden die Verstöße addiert und zu einer Gesamtstrafe zusammengeführt. Die Bewertung ist immer wieder Gegenstand von Rechtstreiten. Die Möglichkeit zum Einspruch sollte in einem derartigen fall immer mit Hilfe eines Anwalts geprüft werden.
Rotlichtverstoß in der Probezeit
In den ersten zwei Jahren nach der bestandenen Führerscheinprüfung unterliegen Fahranfänger besonders strengen Regelungen mit Strafen, die über die normalen Bußgeldkataloge hinausgehen. Da junge Fahrer weit überdurchschnittlich an Unfällen beteiligt sind, sollen verschärfte Strafmaße zu vorsichtiger und zurückhaltender Fahrweise führen. Ein Fehlverhalten von Fahrern in der Probezeit wird in weniger schwerwiegende und schwerwiegende Verstöße unterschieden. Das Überfahren einer roten Ampel stellt einen schwerwiegenden Verstoß dar. Zusätzlich zur Strafe laut Bußgeldkatalog wird daher ein Aufbauseminar angeordnet, das innerhalb einer von der Behörde festgesetzten Frist absolviert werden muss. Wird diese Frist versäumt, wird die Fahrerlaubnis entzogen, bis der erfolgreiche Nachweis eines Aufbauseminars vorgelegt werden kann.
Zusätzlich wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert, und der Verstoß wird gespeichert. Bei weiteren Verstößen kommt es zunächst zu einer Verwarnung, beim dritten Mal erfolgt zwingend der Entzug der Fahrerlaubnis.