Nachbarland Frankreich
Frankreich ist als Urlaubsland bei Menschen überall auf der Welt beliebt. Es ist nicht nur für die alljährlich stattfindende Tour de France oder die französische Küche bekannt. Auch die Lebensart der Franzosen sowie die vielfältige Kultur und Landschaft locken Urlauber an. So zieht es natürlich besonders viele Reisende in die wunderschöne Hauptstadt Paris. Aber auch die traumhafte Mittelmehrküste, die Côte d’Azur, und die französischen Alpen gehören zu den beliebtesten Urlaubsregionen Frankreichs. Darüber hinaus finden sich in unserem Nachbarland 41 UNESCO-Welterbestätten, die einen Besuch wert sind.
Wer nicht gerne fliegt oder im Urlaub mobil und unabhängig sein möchte, der nutzt einfach das eigene Auto um nach Frankreich zu fahren oder mietet vor Ort einen Leihwagen. Dabei ist zu bedenken, dass man sich vorher darüber informiert, welche besonderen Verkehrsregeln im Nachbarland gelten und worauf es zu achten gilt, wenn man sich kein Bußgeld einhandeln will. Auf dieser Seite erhalten Sie die wichtigsten Informationen, damit unterwegs mit dem Auto nichts schief geht und die Urlaubskasse vor Bußgeldern verschont bleibt.
Außerdem finden Sie Informationen darüber, mit welchen Konsequenzen Sie rechnen müssen, wenn man sich im Straßenverkehr etwas zu Schulden kommen lässt. Wenn Sie zum Beispiel in Frankreich geblitzt werden können Sie im nachfolgenden Bußgeldkatalog ablesen, wie hoch das damit verbundene Bußgeld ist. Außerdem ein Thema, wenn man Urlaub in Frankreich mit dem Auto macht: die Maut auf den Autobahnen. Welche Kosten dafür anfallen, erfahren Sie ebenfalls hier.
Besonderheiten im ausländischen Straßenverkehr
Die meisten in Frankreich geltenden Verkehrsregeln sollten für deutsche Urlauber keine Überraschung darstellen, da viele Vorschriften im Nachbarland gleich oder ähnlich sind. Dennoch muss man sich als ausländischer Autofahrer darauf einstellen, dass der Fahrstil in anderen Ländern sich von dem im eigenen Land unterscheidet.
Über Franzosen beispielsweise sagt man, dass sie tendenziell hektisch und chaotisch im Straßenverkehr unterwegs sind. Das heißt es kann schon einmal ungewohnt stressig werden, wenn man plötzlich von rechts überholt wird oder die anderen Verkehrsteilnehmer mit der Benutzung des Blinkers eher sparsam sind. Man sollte außerdem darauf eingestellt sein, dass sich Motorradfahrer und Rollerfahrer gerne durch den Verkehr quetschen und dabei nicht zimperlich sind.
Von diesen französischen Eigenheiten abgesehen, gibt es natürlich einige grundlegende Vorschriften die zu beachten sind.
Die Höchstgeschwindigkeit auf französischen Straßen
In den meisten europäischen Ländern gelten insbesondere auf Autobahnen andere Geschwindigkeitsbegrenzungen als in Deutschland. Darauf sollte man sich vor der Reise mit dem Auto einstellen, um nicht zu schnell zu fahren und anschließend einen teuren Bußgeldbescheid zu kassieren.
In Frankreich gilt innerorts die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts gilt die Obergrenze von 90 km/h. Auf Kraftfahrtstraßen gilt die Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h und auf Autobahnen 130 km/h. Allerdings müssen Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als 2 Jahre besitzen, in Frankreich jeweils 20 km/h weniger als die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit fahren. Außerdem muss die Geschwindigkeit bei Regen reduziert werden. Außerorts sollten dann 80 km/h, auf Kraftfahrstraßen 100 km/h und auf Autobahnen 110 km/h gefahren werden.
Welche Bußgelder drohen, wenn man zu schnell gefahren ist?
Wenn Sie in Frankreich bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung geblitzt wurden, dann können Sie im folgenden Auszug aus dem Bußgeldkatalog nachlesen, wie hoch die mögliche Geldbuße sein kann:
- Liegt die Geschwindigkeitsüberschreitung bei unter 20 km/h außerhalb von geschlossenen Ortschaften, dann beträgt das Bußgeld zwischen 68 und 180 Euro.
- Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von weniger als 20 km/h innerhalb einer Ortschaft muss man mit 135 bis 375 Euro Bußgeld rechnen.
- Fährt man 20 bis 49 km/h zu schnell, dann liegt das Bußgeld bei 135 bis 375 Euro.
- Bei einer Überschreitung von 50 km/h oder mehr kann das Bußgeld bis zu 1500 Euro betragen.
- Wird die Höchstgeschwindigkeit um mindestens 50 Prozent überschritten, dann kann es sein, dass der Führerschein eingezogen und das Fahrzeug beschlagnahmt wird. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie innerorts statt der zulässigen 50 km/h mit 75 km/h unterwegs sind.
Regelungen zur Vorfahrt in Frankreich
Vorfahrt in Kreisverkehren
Was Kreisverkehre anbelangt, so gibt es unterschiedliche Verkehrsregeln zur Vorfahrt. Es wird unterschieden zwischen einem „Giratoire“ und einem „Rond-point“. Bei einem Giratoire haben die Autos Vorfahrt, die im Kreisverkehr fahren. Das bedeutet, dass einfahrende Fahrzeuge die Vorfahrt achten müssen. Bei einem Rond-point ist dies genau umgekehrt. Hier gilt die Verkehrsregel „rechts-vor-links“. Das heißt hier haben die einfahrenden Fahrzeuge die Vorfahrt.
Bei den allermeisten Kreisverkehren in Frankreich handelt es sich um den erst genannten Typ, also um einen Giratoire. Anhand der Position der Vorfahrtsschilder lassen sich die beiden Kreisverkehrsarten unterscheiden. Bei einem Giratoire steht vor der Einfahrt in den Kreisel das Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt wahren). Im Falle eines Rond-points steht das Zeichen im Kreisverkehr vor den Ausfahrten.
In Frankreich gibt es außerdem mehrspurige Kreisverkehre. Hier haben immer die Fahrzeuge Vorfahrt, die sich auf den Innenspuren der Fahrbahn befinden und die Fahrer im äußeren Kreis müssen die Vorfahrt gewähren.
Bergstraßen
Auch für Bergstraßen gelten besondere Vorfahrtsregeln. Dort haben alle Fahrzeuge die Vorfahrt, die bergaufwärts fahren. Dies kann dazu führen, dass bergabwärtsfahrende Autos zurückfahren müssen, um dem aufwärtsfahrenden die Vorfahrt zu gewähren. Diese Vorschrift gilt für die Fälle, in denen es in der Nähe keine erreichbare Ausweichstelle für das aufwärtsfahrende Fahrzeug gibt. Manche Fahrzeugtypen müssen immer Vorfahrt gewähren:
- abwärtsfahrende Einzelfahrzeuge bei aufwärtsfahrenden Gespannen
- abwärtsfahrende Lastkraftwagen bei aufwärtsfahrenden Omnibussen
- abwärtsfahrende leichte Fahrzeuge bei aufwärtsfahrenden schweren Fahrzeugen
Straßenbahnen
In Frankreich haben Straßenbahnen immer Vorfahrt.
Weitere Bußgelder
Einige weitere Bußgelder die bei Verkehrsvergehen in Frankreich fällig werden:
- Falschparken kostet mindestens 15 Euro Bußgeld.
- Wer ein Kind unter 10 Jahren im Auto während der Fahrt auf dem Beifahrersitz sitzen lässt, muss mit einem Bußgeld von mindestens 90 Euro rechnen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, bei denen auch ein jüngeres Kind auf dem Beifahrersitz sitzen darf. Dies es der Fall, wenn:
- es einen entsprechenden Kindersitz und ein Rückhaltesystem gibt,
- das Auto keine Rücksitze hat
- auf der Rücksitzbank schon zwei Kinder sitzen, die jünger als 10 Jahre alt sind.
- In Frankreich ist es verboten ein Navigationsgerät mit Verkehrsüberwachungsmaßnahmen mitzuführen. Ein Verstoß dagegen kann bis zu 1500 Euro kosten.
- Ohne Warndreieck und/oder Warnweste mit dem Auto unterwegs zu sein wird mit einer Geldbuße von 135 Euro bestraft.
- Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt kostet ebenfalls 135 Euro Bußgeld, pro Person.
- Auch in Frankreich ist es nicht erlaubt das Handy bzw. Smartphone am Steuer zu benutzen. Die Geldbuße bei einem Verstoß beträgt 135 Euro.
- In Frankreich ist es verboten im Auto zu rauchen, wenn sich eine Person unter 18 Jahren im Fahrzeug befindet. Ein Verstoß gegen die Vorschrift wird mit 68 Euro geahndet.
Verbot von Radarwarnern
Seit Januar 2012 sind in Frankreich Navigationssysteme verboten, die den Verkehr überwachen und vor Radaranlagen warnen können. Sowohl die Nutzung als auch das Mitführern von mobilen Navigationsgeräten mit Radarwarnern ist verboten. Dies gilt auch für im Auto integrierte Geräte mit Radarwarnern und Mobiltelefone mit Navigationssoftware, die Radaranlagen erkennen können. Diese Geräte verfügen über eine sogenannte POI-Funktion. Die Software zeigt sogenannte Points of Interest an und warnt vor diesen. Fällt ein solches Gerät bei einer Kontrolle auf, werden diese meistens beschlagnahmt. Bei einem fest verbauten Gerät kann dies auch die Beschlagnahmung des Autos bedeuten. Außerdem droht nach Bußgeldkatalog ein Bußgeld von bis zu 1.500 Euro.
Alkohol am Steuer in Frankreich
In Frankreich liegt die Promillegrenze für Autofahrer wie im deutschen Bußgeldkatalog bei 0,5 Promille. Für Busfahrer gilt eine strengere Vorschrift, hier liegt die Grenze bei 0,2 Promille. Je nach Höhe des Blutalkoholwertes kommen auf Betroffene empfindliche Geldbußen zu.
- Beim Fahren unter Alkoholeinfluss zwischen 0,5 Promille und 0,8 Promille droht laut eine Geldstrafe von 135 bis 750 Euro.
- Wer mit über 0,8 Promille Alkohol im Blut ein Fahrzeug führt, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 4.500 Euro und eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.
- Außerdem kann die Polizei in Frankreich Fahrer auch auf Drogen testen. Bei Konsum von Drogen droht ebenfalls eine Geldbuße von 4.500 Euro und eine zweijährige Haftstrafe.
- Falls der Fahrer bei einem Drogentest positiv getestet wird und zusätzlich die Promillegrenze überschreitet, dann erhöht sich die Strafe auf 9.000 Euro und eine dreijährige Haftstrafe.
Mitführpflicht für Alkoholtester
Im Jahr 2012 wurde eine Mitführpflicht für Alkoholtester in Frankreich eingeführt. Dabei handelt es sich in der Regel um Einmaltester, die für wenig Geld zum Beispiel an Tankstellen oder in Supermärkten gekauft werden können. Es können aber auch elektronische Geräte sein. Gemäß der Regelung gilt für alle Kraftfahrer, auch für Durchreisende und Urlauber, die Pflicht ein unbenutztes Messgerät mitzuführen. Die Alkoholtester müssen außerdem der französischen Norm, gekennzeichnet durch das Kürzel „NF“, entsprechen.
Die Geldbuße für einen Verstoß liegt bei 11 Euro. Da jedoch die hohe Nachfrage für die Alkoholtester durch die Geschäfte nicht gedeckt werden kann, wird eine Verletzung der Pflicht nicht geahndet. Wer keinen dabei hat muss sich also in der Regel keine Sorgen machen.
Die Maut auf französischen Autobahnen
In Frankreich wird auf einigen Autobahnen eine Mautgebühr für Kraftfahrer erhoben. Wenn Sie eine solche Straße in Frankreich befahren, müssen Sie an der nächsten Mautstation ein Ticket ziehen, das Sie dann an der folgenden Station bezahlen müssen.
Es gibt in Frankreich keine einheitliche Vignette für die Nutzung der Autobahn wie in anderen Ländern, da es insgesamt elf verschiedene private Betreiber gibt, von denen die Autobahnen gebaut und instandgehalten werden. Bevor Sie jedoch zum Ticketschalter gelangen, müssen Sie sich in die richtige Spur, passend zur Fahrzeugklasse und der gewünschten Bezahlmethode einordnen.
Was kostet die Maut?
Der Preis wird aus der zu fahrenden Strecke und der Fahrzeugart berechnet. Alle Fahrzeuge werden in fünf verschiedene Klassen eingeteilt. Da es unterschiedliche Betreiber gibt, gibt es auch keinen einheitlichen Satz für die Höhe der zu berechnenden Maut. Die Kosten pro 100 km können variieren zwischen 6 und fast 21 Euro. Für eine bessere Planung kann man die Mautkosten für das Befahren der Autobahn vorab online berechnen.
Als Urlauber zahlt man die Maut an dafür vorgesehenen Automaten oder Schaltern. Die Bezahlung ist in bar oder per Kreditkarte möglich. Mit einer EC-Karte hingegen nicht. Eine weitere Bezahlmethode, die primär für Einheimische Sinn macht, ist die Bezahlung per Chip (frz. Télépéage).
Es gibt allerdings nicht auf jeder Autobahn in Frankreich eine Mautpflicht. Wo Maut erhoben wird, kann man anhand von farbigen Verkehrszeichen erkennen. Gebührenpflichtige Autobahnen (frz. autoroute) sind mit blauen Schildern gekennzeichnet. Mautfreie Bundesstraßen (frz. routes nationales) sind mit grünen Schildern gekennzeichnet. Außerdem gibt es Autobahnabschnitte in der Nähe von größeren Städten, wie zum Beispiel Paris, auf denen in der Regel keine Maut verlangt wird.
Die grenzüberschreitende Verfolgung und Vollstreckung von Bußgeldern
Seit dem Beschluss einer EU-Richtlinie, die seit dem Jahr 2010 in Deutschland gilt, dürfen ausländische Bußgelder ab 70 Euro auch bis nach Deutschland verfolgt und vollstreckt werden. Vorher war dies aufgrund bürokratischer Hürden deutlich schwieriger. Aber auch Bußgelder unter diesem Wert sind rechtskräftig. Wer diese nicht begleicht, der muss mit Mahnungen rechnen, die hohe zusätzliche Gebühren verursachen können. Falls sich der Betrag vom Bußgeld dann auf mindestens 70 Euro erhöht, übernehmen die deutschen Behörden die Verfolgung. Das betrifft dann beispielsweise auch ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, dessen Gesamtbetrag mit den Bearbeitungskosten den Wert von 70 Euro überschreitet.
Mit Hilfe des EU-Abkommens werden allerdings nur Geldbußen nachverfolgt. Punkte oder Fahrverbote werden nicht in Deutschland angerechnet. Falls Sie den Bußgeldbescheid aus Frankreich ignorieren, könnten die französischen Behörden bei einer erneuten Einreise das Bußgeld dennoch einfordern. Das gilt auch, wenn der Betrag die Vollstreckungsgrenze von 70 Euro unterschreitet und zwar solange, bis der Bescheid nach 2 Jahren verjährt ist. Rechtskräftig ist der Bußgeldbescheid aber nur, wenn er in Deutsch verfasst worden ist.
Außerdem: Schnell zahlen kann sich lohnen!
Es gelten folgende Fristen:
- Strafzettel die vor Ort verhangen wurden, müssen innerhalb von drei Tagen bezahlt werden
- Wer vor Ort geahndet wurde und einen Bußgeldbescheid zugeschickt bekommt, der hat 15 Tage ab dem Tag der Zustellung Zeit diesen zu begleichen.
- Wenn der Betroffene geblitzt wurde, also der Verstoß automatisch erfasst wurde, dann liegt die Frist bei 30 Tagen ab Zustellung.