Urlaubsland Italien
Viele Urlauber zieht es für den Sommerurlaub in den warmen Süden Europas. Wer nicht fliegen will oder kann, der entscheidet sich vielleicht für eine Reise mit dem eigenen Auto. Gerade Familien nutzen diese Möglichkeit um zu verreisen und so vor Ort mobil zu sein. Die Fahrt mit dem eigenen Auto hat außerdem auch den Vorteil, dass sich sehr viel mehr Gepäck transportieren lässt. Das gilt besonders für schwere oder große Gegenstände wie Fahrräder oder Surfboards. Wer sich dabei für Italien entscheidet, auf den warten zum Beispiel die italienischen Alpen, die vielen Küstenregionen und wunderschöne Städte wie Florenz, Pisa oder die Hauptstadt Rom. Die Reise mit dem Auto nach Italien ist zwar unter Umständen sehr lang, aber auch das kann seinen Reiz haben. Zum Beispiel bietet es sich an den ein oder anderen Zwischenstopp einzulegen.
Wer sich also entschließt die Urlaubsreise mit dem Auto zu absolvieren, der sollte seine Reise vorher gut planen. Dabei sollte nicht nur die Route gut recherchiert sein. Darüber hinaus ist es auch wichtig, sich vor Reiseantritt über die Verkehrsregeln des Urlaubslandes zu informieren. Tempolimits, Verbote und andere Vorschriften sollten bekannt sein, damit es im Urlaub keine böse Überraschung in Form eines Strafzettels gibt.
Das gilt natürlich auch für Italien. Auch wenn die berühmten Sportwagen der Autohersteller Ferrari und Lamborghini aus Italien kommen sind Raser in Italien nicht gerne gesehen. Wer im Urlaub geblitzt wird, muss nach der Reise womöglich mit einem Bußgeldbescheid im Briefkasten rechnen.
Damit Sie sich im Ausland möglichst keine Verkehrsvergehen zu Schulden kommen lassen, finden werden hier Ihre wichtigsten Fragen beantwortet. Zum Beispiel: Welche Tempolimits gelten in Italien? Welche Bußgelder werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen fällig? Was kostet die Maut? Und was hat es mit den verkehrsberuhigten Zonen in italienischen Städten auf sich?
Das italienische Straßenverkehrsgesetz
„Codice della Strada“ – das ist die Bezeichnung für die italienische Straßenverkehrsordnung. Genauso wie in Deutschland wird damit geregelt, welche Vorschriften im Straßenverkehr von den Verkehrsteilnehmern beachtet werden müssen und welche Strafen bei Verstößen vorgesehen sind. Es können Bußgelder und auch Fahrverbote verhangen werden.
Anders als in Deutschland gilt bei bestimmten Verstößen in Italien keine Fahrerhaftung, sondern eine Halterhaftung. Leihen zum Beispiel Eltern ihren Kindern für den Urlaub das Auto, bedeutet dies im Falle einer begangenen Ordnungswidrigkeit, dass der Bußgeldbescheid an die Eltern gerichtet wird.
Ebenso wie in Deutschland gibt es auch in Italien ein Punktesystem, um chronische Verkehrssünder zu sanktionieren. Zwar werden diese Punkte nicht auf das deutsche Punktekonto übertragen, aber dennoch kann das Ansammeln von Punkten zu einem Fahrverbot in Italien führen. Für Deutschland gilt das Fahrverbot dann aber nicht.
Geschwindigkeitsüberschreitung
Tempolimit
Auf welchen Straßen welche Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten erfahren Sie hier. Wie in den meisten anderen Ländern sind die Tempolimits in Italien von denen in Deutschland verschieden.
- Außerorts dürfen maximal 90 km/h gefahren werden.
- Außerorts auf Schnellstraßen liegt die Maximalgeschwindigkeit bei 110 km/h.
- Auf Autobahnen liegt die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei 130 km/h.
- Innerorts dürfen höchstens 50 km/h gefahren werden.
Bußgelder
Haben Sie sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten und sind geblitzt worden, dann drohen sowohl Geldbußen als auch Fahrverbote. Folgende Strafen sind möglich:
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu 10 km/h kostet 34 bis 140 Euro.
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung zwischen 10 und 20 km/h kostet mindestens 143 Euro.
- Eine Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h kostet mindestens 155 Euro. Außerdem kommen 2 Punkte auf das italienische Punktekonto.
- Ab einer Überschreitung von mindestens 41 km/h wird eine Geldbuße von 344 bis 1376 Euro, 10 Punkte und ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhangen.
Promillegrenze, Alkoholverstöße und Drogendelikte
Auch Alkoholverstöße werden in Italien hart bestraft. Die Promillegrenze in Italien liegt wie in Deutschland auch bei 0,5 Promille. Für Führerscheinneulinge ist die Grenze strenger. Hier liegt sie bei 0,0 Promille. Selbiges gilt auch für berufsmäßige Kraftfahrer. Ein Verstoß gegen das Verbot wird mit mindestens 530 Euro bestraft. Für Fahranfänger gilt die Null-Promille-Regel für die ersten drei Jahre.
Rauchverbot
Eine Besonderheit im italienischen Straßenverkehrsgesetz gegenüber dem deutschen ist das Rauchverbot in privaten Autos, Taxen und Bussen. Das Verbot gilt, wenn sich Schwangere oder minderjährige Personen im Fahrzeug befinden.
Ein Verstoß gegen das Rauchverbot kann sehr teuer werden. Es droht eine Geldbuße von bis zu 1500 Euro. Im Falle von öffentlichen Verkehrsmitteln wird es noch teurer. Raucht ein Fahrer oder ein Passagier, muss der Fahrer im schlimmsten Fall 3000 Euro Buße zahlen und bekommt außerdem auch noch ein Farbverbot für einen Monat.
Verkehrsberuhigte Zonen
In vielen italienischen Städten gibt es verkehrsberuhigte Zonen. Schilder mit der Aufschrift „zona traffico limitato“ (ZTL) weisen in den entsprechenden Bereichen darauf hin. In diesen Zonen ist die Durchfahrt für ortsfremde Fahrzeuge zu festgelegten Uhrzeiten untersagt und nur für Anwohner erlaubt. Wer sich nun denkt er wird vielleicht nicht erwischt, weil es niemand kontrolliert, ist auf dem Holzweg. Die Kontrolle wird nämlich mit Hilfe von Videokameras durchgeführt.
Ein Verstoß gegen die Vorschrift ist in Italien eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld von 80 bis 120 Euro bestraft. Die Buße variiert je nach Stadt. Für Ahnungslose bedeutet das, dass sie Monate nach dem Urlaub plötzlich einen Bescheid im Briefkasten finden und sich dann wundern.
Leider sind die Verkehrsschilder mit dem Hinweis auf die verkehrsberuhigte Zone leicht zu übersehen, da sie zum Teil weit oben in der Nähe der Überwachungskameras angebracht sind. Wer das Schild übersieht und gleich mehrmals in eine Zone einfährt, der erhält auch mehrere Bußgeldbescheide. Es kann also schnell sehr teuer werden.
Sondergenehmigung
Die Durchfahrt ist ohne eine gebührenpflichte Sondergenehmigung verboten. Das beutet, dass Sie sich vor dem Urlaub darüber informieren sollten, ob Ihr Hotel innerhalb einer verkehrsberuhigten Zone liegt. Sollte dies der Fall sein können Sie eine Sondergenehmigung über Ihr Hotel erhalten. Ansonsten müssen Sie Ihr Auto außerhalb der Innenstadt parken und sich entweder zu Fuß oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln fortbewegen.
Parken in Italien
Wo sie parken dürfen und ob Gebühren fällig werden, erkennen Sie in Italien anhand von farbigen Bordsteinen. Manchmal sind die Markierungen auch auf der Fahrbahn zu finden. Kostenlos parken dürfen Sie auf Parkplätzen mit einer weißen Kennzeichnung. Ein Parkplatz mit blauem Bordstein kostet Parkgebühren. Eine schwarz-gelbe Kennzeichnung wiederum zeigt ein Parkverbot an. Auch auf gelb gekennzeichneten Parkplätzen ist das Parken für manche Verkehrsteilnehmer verboten. Diese sind Taxen, Bussen oder Anwohnern vorbehalten. Wer ohne Berechtigung parkt und ein Knöllchen bekommt, muss die Buße in der Regel beim örtlichen Postamt entrichten – auf dem Strafzettel sind keine Kontodaten angegeben.
Autobahnen in Italien
Zum Teil finden sich auf italienischen Autobahnen Anzeigetafeln, die Auskunft über Baustellen und Staus geben. Darüber hinaus informieren sie die Autofahrer, unter Berücksichtigung des aktuellen Verkehrs, auch über die Zeit, die zum Erreichen der nächsten Stadt benötigt wird. So wissen die Verkehrsteilnehmer beispielsweise, wenn sie ein Schild sehen, auf dem „Roma 30“ steht, dass sie noch 30 Minuten brauchen um die Stadt zu erreichen.
Auf allen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften – dies gilt auch für Autobahnen – gibt es in Italien eine 24-stündige Abblendlichtpflicht. Es dürfen außerdem auch Tagfahrlichte benutzt werden. Verkehrsteilnehmer, die sich nicht daran halten, werden mit einem Bußgeld von 41 Euro oder mehr bestraft.
Bestimmte Fahrzeuge durften früher in Italien nicht auf Autobahnen oder Schnellstraßen fahren. Dies galt für Motorräder und Kleinkrafträder mit einem Hubraum von 150 Kubikzentimetern oder weniger. Auch Motorräder mit Beiwagen unter 250 ccm gehörten dazu. Infolge einer Gesetzesänderung aus dem Jahr 2015 dürfen nun auch Roller oder kleine Krafträder mit mindestens 120 ccm Hubraum die Autobahn benutzen.
Die Maut in Italien
Die meisten Autobahnen in Italien sind kostenpflichtig. Grüne Schilder weisen darauf hin, wenn es sich um eine mautpflichtige Straße handelt. Auch für grenzüberschreitende Autoverladungen und Tunnel werden Gebühren fällig. Außerdem gibt es in manchen Städten eine sogenannte City-Maut. Die Städte Mailand, Bologna und Palermo fordern diese Maut ein. Um dort fahren zu dürfen, müssen Tagestickets erworben werden. Im Gegensatz zu den Autobahnen wird auf den Schnellstraßen keine Maut erhoben.
Wie hoch die Gebühren ausfallen ist abhängig von der Anzahl der Achsen, nach der die Autos in Fahrzeugklassen unterteilt werden. Da es in Italien keine Vignette wie in Österreich oder der Schweiz gibt, existiert auf den Autobahnen auch keine pauschale Abrechnung.
Die Kosten variieren je nach Straße und betragen durchschnittlich 7 Cent pro gefahrenem Kilometer. In den meisten Fällen wird die Maut nach dem geschlossenen System berechnet. Das bedeutet, dass beim Auffahren auf die Autobahn ein Ticket gezogen werden muss, das dann beim Abfahren am Automaten bezahlt wird. Wichtig zu beachten ist, dass man sich an den Mautstationen in der richtigen Spur einordnet. Bei einer falschen Einordnung, sollte man nicht wenden, rückwärtsfahren oder die Spur wechseln, denn dann droht ein Bußgeld. Stattdessen hat man die Möglichkeit am Automaten das Personal anzufordern und die Maut vor Ort zu entrichten.
Geschwindigkeitskontrollen in Italien
Die Autobahnen in Italien sind, wie in vielen anderen Ländern auch, mit klassischen Geschwindigkeits-Messsystemen ausgerüstet. 2012 wurde in einem Teil des Netzes das System „Sistema Tutor“ eingeführt. Es wird besonders auf Strecken eingesetzt, die in der Vergangenheit von schweren Unfällen betroffen waren. Dieses Messsystem überwacht die Einhaltung der maximalen Geschwindigkeit und misst zu diesem Zweck auf mehreren Abschnitten. Für Touristen bedeutet das, dass bei einer einmaligen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit normalerweise noch nichts passiert. Außerdem sind diese Systeme nicht den ganzen Tag über eingeschaltet, da das System noch manuell gesteuert werden muss. Schilder weisen vor den Anlagen auf die Geschwindigkeitsmessung hin. Auf den Tafeln steht dann „Tutor attivo per controllo velocita“ oder „Speed Control“.
Eine weitere Besonderheit: Das Winterreifenverbot nach dem 15. Mai
Wie der ADAC berichtet hat, darf mit bestimmten Winter- oder Ganzjahresreifen in den Sommermonaten (ab dem 15. Mai) auf italienischen Straßen nicht mehr gefahren werden. Woher weiß man welche Reifen dennoch benutzt werden dürfen? Dazu muss der Geschwindigkeitsindex auf den Reifen zu Rate gezogen werden.
Dieser muss mit dem Index verglichen werden, der in Teil 1 der Zulassungsbescheinigung steht. Die Reifen des Fahrzeugs dürfen diesen Index nicht unterschreiten. Eine Ausnahme gibt es für die Wintermonate, also den Zeitraum vom 15. Oktober bis 15. Mai des folgenden Jahres. In dieser Zeit dürfen auch Reifen montiert sein, die den Wert im Fahrzeugschein unterschreiten.
Bußgeldbescheid oder Strafzettel aus Italien – Was ist zu tun?
Erhalten Sie nach dem Urlaub einen Bußgeldbescheid aus Italien, dann sollten Sie sich schnell damit abfinden, dass Sie diesen auch bezahlen müssen. Wenn Sie versuchen die Sache auszusitzen, müssen Sie damit rechnen am Ende noch mehr zu zahlen. Denn wenn das Bußgeld nicht innerhalb einer Frist von 60 Tagen bezahlt wird verdoppelt sich die Summe noch einmal.
EU-weite Verfolgung und Vollstreckung
Vor einigen Jahren sah die Situation noch anders aus, wenn man im europäischen Ausland eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen hatte. Die bürokratischen Hürden waren so hoch, dass Bußgeldverfahren in der Regel nicht über die Landesgrenzen hinaus verfolgt wurden. Dies änderte sich mit einer Richtlinie der EU, die auch in Deutschland im Oktober 2010 umgesetzt wurde. Durch die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen wurden bürokratische Hürden abgebaut und die Verfolgung ist wesentlich einfacher geworden.
Das bedeutet, dass ein in Italien erlassenes Bußgeld auch in Deutschland von den Behörden eingetrieben werden kann. Dies ist jedoch begrenzt auf Bußgelder, die mindestens 70 Euro betragen. Bis Februar 2015 gab es eine Übergangsfrist, die sich aber mit der aktuellen Verordnung erübrigt hat. Damit ein Bußgeld durchgesetzt werden kann, dürfen die italienischen Behörden beim deutschen Kraftfahrtbundesamt Fahrzeug- und Halterdaten erfragen. Die Auskunft beschränkt sich jedoch auf eine beschränkte Auswahl an Verkehrsdelikten. Diese sind:
- Missachtung der Gurtpflicht
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
- Missachtung einer roten Ampel
- Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen
- Verletzung der Helmpflicht
- widerrechtliche Benutzung des Fahrstreifens
- Benutzung des Handys am Steuer
Verjährung von italienischen Bußgeldern
Die Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung in Italien
Es wird zwischen der Verfolgungsverjährung und der Vollstreckungsverjährung unterschieden.
Mit der Verfolgungsverjährung ist die Frist gemeint, die von den Behörden bei der Verfolgung eingehalten werden muss. Diese Frist beträgt 360 Tage, wenn der Strafzettel aus Italien nach Deutschland zugestellt wird. Wird diese Frist überschritten, kann von den italienischen Behörden kein Anspruch auf das Bußgeld mehr geltend gemacht werden.
Bei der Vollstreckungsverjährung wiederum handelt es sich um die Zeit die zur Durchsetzung der Maßnahme gegeben ist. Das bedeutet, dass die Behörden nach fristgerechter Zustellung eines Bußgeldbescheides fünf Jahre Zeit haben und das Bußgeld einzutreiben. Für Urlauber heißt das, dass sie auch nach mehreren Jahren noch zur Kasse gebeten werden können, wenn sie einen Strafzettel erhalten aber nicht gezahlt haben.
Verjährung der Verfolgung
Das italienische Straßenverkehrsgesetz legt die Fristen zur Verjährung fest. Für Personen mit Wohnsitz im Ausland gilt eine Frist von 360 Tagen. Das bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid, der nach dieser Frist eintrifft, angefochten werden kann. Mit Verweis auf die Verjährungsfrist können Betroffene Einspruch gegen den Bescheid erheben.
Für die Verjährung entscheidend ist der Tatzeitpunkt. Es kommt vor, dass Behörden stattdessen den Zeitpunkt der Identitätsermittlung als Beginn der Frist festlegen, was jedoch gesetzeswidrig ist. Es existiert nämlich keine Regelung, die eine derartige Verlängerung der Frist rechtfertigt.
Verjährung der Vollstreckung
Die Frist für die Vollstreckung von Bußgeldern beträgt 5 Jahre. Ein Bußgeld kann also noch lange nach dem Urlaub eingetrieben werden. Wer einen Bußgeldbescheid im Briefkasten hat und diesen ignoriert kann aufgrund der Verordnung auch von den deutschen Behörden belangt werden. Ohnehin ist es keine gute Idee das Bußgeld, beispielsweise für eine Überschreitung des Tempolimits, zu ignorieren. Denn es kommen mit Überschreitung der Frist noch Mahngebühren dazu. Außerdem kann es in der Folge auch zu einem Gerichtsverfahren kommen.
Wer ein Bußgeld dennoch ignoriert, dem kann es bei der nächsten Reise nach Italien zum Verhängnis werden. Wird man mit einem ausstehenden Bußgeld von der italienischen Polizei kontrolliert, kann diese das Bußgeld inklusive aller dazugekommenen Mahngebühren eintreiben. In einigen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass das Fahrzeug beschlagnahmt wird.