Die Niederlande
Ob zum Urlaub am Meer, zum Einkaufen oder für einen Städtetrip – besonders viele Deutsche fahren regelmäßig in die Niederlande und kommen daher verhältnismäßig häufig mit den dortigen Vorschriften für den Straßenverkehr in Kontakt. Wer jedoch selten fährt oder noch nie dort war sollte sich in jedem Fall vorher informieren. Denn mit der Bestrafung von Verkehrssündern sehen es die Niederländer deutlich strenger als die Deutschen.
Das Auto ist eine günstige und praktische Möglichkeit für einen Kurztrip in die Niederlande. So manch einer vergisst dabei schon mal, dass die Höchstgeschwindigkeit insbesondere auf der Autobahn eine andere als in Deutschland ist. Darüber hinaus sind sich auch die wenigsten Hollandbesucher bewusst, wie hoch die Strafen sind. Wenn man zum Beispiel geblitzt wird oder vergisst, ein Parkticket zu bezahlen, kann das ziemlich teuer werden.
Obwohl EU-Staaten seit 2010 Bußgeldbescheide, die mindestens 70 Euro betragen, auch über ihre Landesgrenzen hinaus vollstrecken können, geschieht dies häufig nicht. Dies sagt zumindest das Bundesamt für Justiz, das für die Vollstreckung von ausländischen Bußgeldbescheiden in Deutschland zuständig ist. Aber das Land, das mit Abstand am häufigsten Gebrauch von dieser Möglichkeit macht sind die Niederlande. Damit Sie hinterher keine böse Überraschung erleben, können Sie hier einige wichtige Informationen nachlesen.
ACHTUNG: Ab 16.03.2020 gilt auf Autobahnen in den Niederlanden eine Höchtsgeschwindigkeit von 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr!
Der niederländische Bußgeldkatalog
Der niederländische Bußgeldbescheid sieht oftmals höhere Bußgelder vor als für vergleichbare Verstöße in Deutschland verlangt wird. Einige der häufigen Vergehen und die jeweiligen Bußgelder finden Sie hier:
Geschwindigkeitsüberschreitung
Geschwindigkeitsüberschreitung | Bußgeld |
---|---|
5 km/h innerorts | 32 € |
10 km/h innerorts | 67 € |
20 km/h innerorts | 180 € |
30 km/h innerorts | 316 € |
5 km/h außerorts | 29 € |
10 km/h außerorts | 63 € |
20 km/h außerorts | 172 € |
30 km/h außerorts | 301 € |
Auch die Bestrafung für die Überschreitung des Tempolimits ist mit höheren Geldbußen belegt als in Deutschland. Innerorts liegt das Bußgeld bei einer Überschreitung von 5 km/h bei 32 Euro, außerorts bei 29 Euro. Wer 10 km/h mehr als erlaubt auf dem Tacho stehen hat, der muss innerorts 67 Euro und außerorts 63 Euro zahlen. Bei einer Überschreitung von 20 km/h wir werden innerorts 180 Euro fällig und außerhalb von Ortschaften 172 Euro. Zum Vergleich: in Deutschland liegt das Bußgeld bei einer Überschreitung um 21 bis 15 km/h nur bei 70 Euro. Ab 30 km/h Überschreitung des Limits wird es richtig teuer. Innerhalb von Ortschaften liegt das Bußgeld bei 316 Euro, außerhalb bei 301 Euro.
Eine Besonderheit in Bezug auf Radarkontrollen in den Niederlanden sind Kontrollsysteme, die sogenannte Trajectcontrole, welche die Durchschnittsgeschwindigkeit innerhalb eines Abschnittes messen. Dabei wird jedes Auto von hinten mit einem Infrarotblitz fotografiert.
Wird zwischen den beiden Messpunkten die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Durchschnitt überschritten wird ein Bußgeld verhangen. Diese Abschnittskontrollen gibt es jedoch nur auf bestimmten Autobahnen und nicht so häufig wie in anderen Ländern.
Verbotenes Halten
Unzulässiges Halten | Bußgeld |
---|---|
auf einem Radweg | 90 € |
auf einem Fußgängerüberweg | 90 € |
in einem Tunnel | 90 € |
auf der Markierung einer Bushaltestelle | 90 € |
auf einem Bahnübergang | 90 € |
auf einer Kreuzung | 140 € |
Verstöße gegen Halteverbote sind in den Niederlangen mit hohen Geldbußen belegt. Wer auf einem Radweg, einem Fußgängerüberweg, in einem Tunnel, auf der Markierung einer Bußhaltestelle oder auf einem Bahnübergang parkt muss 90 Euro zahlen. Noch teurer ist das verbotene Halten auf einer Kreuzung. Hier werden 140 Euro fällig.
Weitere Vergehen
Verstoß | Bußgeld |
---|---|
Fahrzeugschein nicht mitgeführt | 45 € |
Führerschein nicht mitgeführt | 90 € |
Parken auf einem Behindertenparkplatz | 370 € |
Trunkenheit am Steuer ab 0,5 Promille | ab 360 € aufwärts |
Wer seinen Fahrzeugschein bei einer Kontrolle nicht dabei hat zahlt ein Bußgeld von 45 Euro und für den fehlenden Führerschein werden 90 Euro fällig. Autofahrer, die ihr Fahrzeug unrechtmäßig auf einem Behindertenparkplatz parken, müssen mit einer Strafe in Höhe von 370 Euro rechnen.
Auch Trunkenheit am Steuer wird in den Niederlanden teuer. Die Promillegrenze liegt wie in Deutschland bei 0,5 Promille. Wer diese Grenze überschreitet zahlt mindestens 360 Euro.
Tempolimit in den Niederlanden
Damit Sie nicht in die Situation geraten geblitzt zu werden und sich ein Bußgeld einzuhandeln sollten sie sich vorher über die allgemein verbindlichen Vorschriften für die Geschwindigkeitsbegrenzungen und andere Regelungen auf niederländischen Straßen informieren.
- Innerorts: hier gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h für Kraftfahrzeuge. Für Mopeds oder Behindertenfahrzeuge gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h
- Außerorts auf Bundesstraßen: hier dürfen in der Regel 100 km/h gefahren werden. Auf anderen Straßen darf man nur maximal 80 km/h auf dem Tacho haben. Mopeds und Behindertenfahrzeuge dürfen nur mit höchstens 40 km/h unterwegs sein.
- Autobahnen: Hier gilt seit dem 16.03.2020 eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h zwischen 6 und 19 Uhr. Zwischen 19 Uhr und 6 Uhr bleibt es bei den bisher üblichen 130 km/h. Allerdings haben viele Streckenabschnitte zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Bis zum 15.03.2020 galt eine generelle Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h.
Die Reduzierung des Tempolimits erfolgte als Teil eines Maßnahmenpakets für mehr Klimaschutz, speziell zur Verbesserung der Luftqualität und zur Verringerung des Ausstoßes von Stickoxiden. In den dicht besiedelten Niederlanden sind viele Ballungsgebiete durch hohe Stickoxidwerte belastet.
Weitere Vorschriften:
- Die Verkehrsregeln der Niederlande für einen Kreisverkehr unterscheiden sich nicht von den deutschen Vorschriften.
- Das Telefonieren am Steuer ist verboten. Nur mit einer Freisprechanlage ist das Telefonieren zulässig.
- In den Niederlanden gilt eine Promillegrenze von 0,5. Für Fahranfänger, die den Führerschein weniger als fünf Jahre haben, ist ein Limit von 0,2 Promille zu berücksichtigen.
Parken und Halten in den Niederlanden
In den Niederlanden gibt es viele Parkuhren. Dies gilt vor allem für die großen Städte wie zum Beispiel Amsterdam. In manchen Fällen ist es möglich am Parkautomaten mit einer Kreditkarte zu zahlen, meistens müssen die Parkuhren allerdings mit Zahlkarten, auch „Prepaid Chipknip“ genannt, bezahlt werden. Falls Sie keinen Parkschein ziehen, könnte es dazu kommen, dass Ihr Auto kostenpflichtig abgeschleppt oder mit einer Parkkralle festgehalten wird. Auch das Halten und Stehen auf einem nicht dafür vorgesehenen Bereich, unter anderem auf Radwegen, auf Fußgängerüberwegen und an Markierungen für Bushaltestellen, wird in den meisten Fällen schon mit einem hohen Bußgeld bestraft. Wie der ADAC festgestellt hat, wird Parkverstößen in den Niederlanden besonders hartnäckig nachgegangen. Das Geld wird teilweise durch Inkassobüros eingetrieben.
Wie in Deutschland ist zu bestimmten Uhrzeiten das Parken kostenlos. Wann dies der Fall ist kann man direkt an den jeweiligen Parkuhren herausfinden. Meistens kann man abends umsonst parken.
Parken ohne Parkschein kann in den Niederlanden sehr teuer werden. Neben den eventuellen Kosten für das Abschleppen, kommen ein Bußgeld und die nicht bezahlten Parkgebühr dazu. Ohne Berechtigung auf einem Behindertenparkplatz zu parken wird besonders streng bestraft. Auch illegales Halten ist in den Niederlanden mit hohen Bußgeldern belegt.
Alkohol am Steuer in den Niederlanden
Vor allem bei Alkohol- und Drogenverstößen setzt die Niederlande auf hohe Geldbußen. In den Niederlanden herrscht eine Promillegrenze von 0,5 bzw. 0,2 Promille für Fahranfänger. Geraten Sie in eine Polizeikontrolle und werden zu einer Alkoholkontrolle aufgefordert, so müssen Sie dieser zustimmen. Verweigern Sie diese, kann Ihnen eine Geldstrafe von 1.500 Euro auferlegt werden und Sie können in Gewahrsam genommen werden. Des Weiteren kann sogar eine Haftstrafe von bis zu drei Monaten drohen, wenn Sie die Teilnahme an einem Alkohol- oder Drogentest verweigern. Autofahrer die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss gefahren sind, werden mit einem Bußgeld von mindestens 360 Euro bestraft. Abhängig vom gemessenem Wert kann das Bußgeld sogar bei 750 Euro liegen, sowie zusätzlich ein Fahrverbot als Folge haben.
Handy am Steuer
Wie in Deutschland auch ist die Nutzung des Mobiltelefons während der Fahrt für den Fahrer untersagt. Die Geldbuße bei einem Verstoß liegt bei 140 Euro und kann noch sehr viel höher sein, wenn es sich um eine Gefährdung handelt oder wenn ein Verkehrsteilnehmer verletzt wird. Dann können bis zu 2000 Euro Geldstrafe fällig werden und sogar eine Haftstrafe verhangen werden. Für Mopedfahrer wird es nicht so teuer. Hier liegt die Buße bei 35 Euro.
Anschnallpflicht
Eine Anschnallpflicht für jeden Fahrzeuginsassen gibt es natürlich auch in den Niederlanden. Diese Sicherheitsvorkehrung ist in jedem Falle einzuhalten. Außerdem müssen Kinder die weniger als 12 Jahre alt oder kleiner als 1,50m sind auf dem Beifahrersitz in bzw. auf einem Kindersitz sitzen. Pro nicht angeschnallter Person im Fahrzeug werden 75 Euro fällig.
Die grenzüberschreitende Verfolgung von Bußgeldverfahren
Eine Verjährung, so wie in Deutschland, gibt es in den Niederlanden nicht. Das bedeutet, dass ein Strafzettel Sie auch noch einige Zeit nach dem Verstoß erreichen kann. Außerdem sollten Sie nicht zu lange warten, den Bußgeldbescheid aus den Niederlanden zu zahlen. Bei einer einmaligen Mahnung erhöht sich der Betrag um 50 Prozent. Hat die niederländische Behörde zweimal gemahnt erfolgt ein Zuschlag von 100 Prozent. Grundsätzlich sind Bußgelder ab 70 Euro in Deutschland vollstreckbar. Punkte oder Fahrverbote gelten allerdings nur in dem Land, indem sie erteilt wurden.
Wird ein Bußgeldbescheid einer niederländischen Behörde in Deutschland vollstreckt, dann muss die Fahrereigenschaft nachgewiesen werden. Denn in Deutschland gilt die Fahrerhaftung und nicht die Halterhaftung. Kann dies nicht nachgewiesen werden, wird das Bundesamt für Justiz das Bußgeld nicht vollstrecken. Außerdem gibt es noch eine weitere Bedingung für die Eintreibung der Geldbußen. Der Bußgeldbescheid muss auf Deutsch verfasst sein und nicht auf Niederländisch.
Wer Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus den Niederlanden erheben möchte und unsicher bei der Vorgehensweise ist, kann die Beratung eines Fachanwaltes in Anspruch nehmen.