Mit dem Auto durch Österreich
Österreich gehört zu Deutschlands direkten Nachbarländern und ist damit prädestiniert für einen Urlaub mit dem eigenen Auto. Nicht nur zum Ski- und Snowboardfahren ist das Land bei deutschen Urlaubern beliebt. Auch für Wanderer, Bergsportler oder einfach nur Naturliebhaber haben die österreichischen Alpen viel zu bieten. Außerdem lohnt sich ein Städtetrip in die schöne Hauptstadt Wien.
Wer mit dem eigenen Auto reist, ist nicht nur mobil und flexibel, sondern kann auch mehr Gepäck mitnehmen, wie beispielsweise Fahrräder oder andere Sportgeräte.
Damit Sie einen entspannten Urlaub mit dem Auto in Österreich haben, sollten Sie sich im Vorfeld über die wichtigsten Verkehrsregeln informieren. Sie sollten die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten kennen und sich außerdem mit der Maut und der Vignettenpflicht auseinandersetzen.
Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zusammengetragen, damit Sie sich im österreichischen Straßenverkehr gut zurechtfinden und Ihren Urlaub mit dem Auto planen können.
Natürlich hat auch Österreich eine Straßenverkehrsordnung und bestraft Verkehrssünder. Besonders hart bestraft werden zum Beispiel Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Geschwindigkeitsvorschriften halten. Sollten Sie im Urlaub geblitzt werden oder eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben, können Sie hier außerdem mögliche Konsequenzen nachlesen.
Österreich hat keinen einheitlichen Bußgeldkatalog
Auch in Österreich gibt es eine Straßenverkehrsordnung, in der festgelegt ist wie Verkehrsteilnehmer sich im Straßenverkehr zu verhalten haben. Gewisse grundlegende Regeln, die man auf der Straße zu beachten hat, sind ohnehin in den meisten Ländern ziemlich ähnlich.
Was es in unserem Nachbarland jedoch nicht gibt, ist ein einheitlicher Bußgeldkatalog. Das bedeutet, dass je nachdem wo man in Österreich ein Vergehen im Straßenverkehr begeht, unterschiedliche Sanktionen drohen bzw. die Bußgelder unterschiedlich hoch ausfallen. Je nachdem, welche Behörde für die jeweilige Gemeinde zuständig ist, können die Bußgelder um bis zu 50 Prozent variieren.
Gleiche Sprache, andere Begriffe, andere Regeln
In Österreich wird zwischen der sogenannten Organverfügung, Anonymverfügung und Strafverfügung unterschieden, wenn es um einen Verstoß gegen die österreichische Straßenverkehrsordnung geht. Eine Anonymverfügung wird von den Bußgeldbehörden verhängt, wenn es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt. Die Behörden legen dann die Höhe des Bußgeldes fest. Das Bußgeld kann aber die Höhe von 365 Euro nicht überschreiten.
Eine Organverfügung wird hingegen bei schwereren Verstößen von der Polizei verhangen. Das Bußgeld wird dann als Organmandat bezeichnet und ist in Österreich weitgehend einheitlich.
Dann gibt es in Österreich außerdem noch die Strafverfügung. Die Bußgelder sind hierbei höher und der Verkehrsteilnehmer wird in das Strafregister eingetragen.
Kein Punktekonto – Das österreichische Vormerksystem
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich kein Punktekonto wie das in Deutschland beheimatete Fahreignungsregister. Stattdessen wurde ein System eingeführt, bei dem Personen nach dem Begehen bestimmter Verstöße vorgemerkt werden. Es gibt insgesamt 13 Verstöße in Folge derer eine Vormerkung vorgesehen ist. Einige Beispiele sind Verstöße gegen die Promillegrenze, der Transport von ungesicherter Ladung oder auch das Nichtanschnallen von Kindern. Eine Vormerkung droht immer dann, wenn ein Verstoß begangen wurde, der mit einer schweren Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer verbunden ist.
Wie auch im deutschen Punktesystem können Autofahrer in Österreich nicht unbegrenzt Vormerkungen sammeln. Wer bereits zwei Vormerkungen hat und erneut auffällt, der muss an bestimmten Aufbauseminaren teilnehmen. Begeht die betroffene Person danach innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren nicht wieder ein derartiges Delikt, werden die Vormerkungen wieder gelöscht. Anderenfalls droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
Auszug aus dem „Strafenkatalog“
Da es in Österreich keinen einheitlichen Bußgeldkatalog gibt, handelt es sich bei allen Angaben zu den Bußgeldern nur um durchschnittliche Werte. Die folgenden Zahlen erlauben nur eine grobe Abschätzung, wie hoch das eigentliche Bußgeld sein kann. Der Bußgeldkatalog wird in Österreich „Strafenkatalog“ genannt.
- Rotlichtverstoß: Das Überfahren einer roten Ampel kostet laut Bußgeldkatalog mindestens 70 Euro
- Überholverstoß: Ein Verstoß gegen die Vorschriften zum Überholen wird mit mindestens 40 Euro bestraft
- Handyverbot: Wer am Steuer gegen das Verbot der Handynutzung verstößt muss mit mindestens 50 Euro Strafe rechnen.
- Anschnallpflicht: Pro nicht angeschnallter Person werden mindestens 35 Euro fällig.
- Winterreifenpflicht: Ein Verstoß gegen die Winterreifenpflicht kostet mindestens 60 Euro.
- Parkverstoß: Verstöße beim Parken werden mit mindestens 20 Euro Buße geahndet. Außerdem werden Fahrzeuge schnell abgeschleppt. Das Abschleppen zieht weitere Kosten in Höhe von ca. 200 Euro nach sich.
- Warnwestenpflicht: Ein Verstoß gegen die Warnwestenpflicht kostet mindestens 14 Euro.
Geschwindigkeitsüberschreitung in Österreich
Wer in Österreich geblitzt wird, wird hart bestraft. Autofahrer, die sich bei den deutschen Geldbußen für Blitzer schon die Haare raufen, werden in Österreich noch einmal mehr ins Staunen kommen. Zunächst einmal ist es natürlich wichtig die erlaubten Höchstgeschwindigkeiten in Österreich zu kennen und sich daran zu halten.
Im Normalfall gelten die folgenden Verkehrsregeln: Innerhalb von Ortschaften ist es erlaubt bis zu 50 km/h schnell zu fahren. Außerorts dürfen bis zu 100 km/h gefahren werden und auf Autobahnen liegt die maximal zulässige Fahrtgeschwindigkeit bei 130 km/h.
Natürlich müssen Sie auch auf spezielle Verkehrssituationen achten. Auf manchen Autobahnen gelten zum Beispiel nachts andere Grenzen für die Höchstgeschwindigkeit. Um den Lärm der Autos zu verringern dürfen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens maximal 110 km/h gefahren werden. Dies gilt für die Autobahnen A10, A12, A13 und A14. Wer sich nicht daran hält riskiert ein Bußgeld.
Verkehrssündern, die sich nicht an die Geschwindigkeitsvorschriften halten, drohen mitunter hohe Geldbußen. So fangen die Geldbußen im österreichischen Bußgeldkatalog für Überschreitungen der Höchstgeschwindigkeit um 20 km/h bei 30 Euro an, können aber auch deutlich darüber liegen. Ab einer Überschreitung von 50 km/h werden nach Bußgeldkatalog bis zu 2180 Euro fällig.
Geschwindigkeitsmessung in Österreich: Section Control
Wie auch in manch anderem europäischen Land, handelt es sich in Österreich bei bestimmten Straßenabschnitten um „Section Control Messstrecken“. Dabei wird die Geschwindigkeit der Autos an mehreren Punkten auf einer Strecke gemessen und so die Durchschnittgeschwindigkeit der Fahrzeuge auf der gesamten Strecke ermittelt.
Anhand des Nummernschildes wird das Auto beim Befahren und Verlassen des Streckenabschnittes registriert. Aus der Berechnung lässt sich dann ableiten, ob ein Auto auf der Strecke schneller als erlaubt gefahren ist. Geblitzt wird auf der Strecke also in der Regel nicht. Für die Sicherstellung der Verkehrssicherheit hat dies den Vorteil, dass Raser nicht einfach nur kurz abbremsen können, wenn sie den Standort eines Blitzers kennen. Mit Hilfe des Messverfahrens werden alle Verkehrsteilnehmer erwischt, die den Streckendurchschnitt zu schnell passiert haben.
Auf welchen Strecken das Messverfahren angewandt wird, wird durch das Verkehrsministerium in Österreich öffentlich gemacht. Der „Österreichische Automobil-, Motorrad- und Touringclub“ (ÖAMTC), sozusagen das Äquivalent zum deutschen ADAC, informiert zum Beispiel auf seiner Internetseite über die Section Control und die Standorte, an denen die Messung durchgeführt wird. Aktuell gibt es fest installierte Anlagen an fünf Orten.
Promillegrenze und Bußgelder für Trunkenheitsfahrten
Wie in vielen anderen Ländern auch liegt die zulässige Promillegrenze in Österreich bei 0,5 Promille. Außerdem gilt für Fahrer in der Probezeit und LKW-Fahrer eine Grenze von 0,1 Promille. Die Strafen im Falle eines Verstoßes sind gestaffelt.
Liegt der Promillewert bei 0,5 bis 0,79, dann liegt das Bußgeld bei 300 bis 3700 Euro. Handelt es sich dabei um den ersten Alkoholverstoß des Betroffenen, hat dies noch kein Fahrverbot zur Folge, jedoch eine Vormerkung. Wird man mit einem Wert von mindestens 0,8 Promille am Steuer erwischt, wird auch ein Fahrverbot verhangen. Außerdem ist die Teilnahme an einem kostenpflichtigen verkehrspsychologischen Training vorgeschrieben. Das Gleiche gilt auch für Mehrfachtäter.
Das Bußgeld erhöht sich, wenn der Promille Wert bei mindestens 1,2 liegt. Dann werden Geldbußen zwischen 1200 und 4400 Euro fällig. Außerdem kommen auf den Betroffenen noch ein Fahrverbot von mindestens vier Monaten und das Aufbauseminar zu. Bei einer Trunkenheitsfahrt mit einem Wert von mindestens 1,6 Promille liegt eine Straftat vor. Die Geldstrafe kann dann bei 5900 Euro liegen und das Fahrverbot beträgt mindestens sechs Monate.
Maut und Vignettenpflicht
Anders als in Deutschland, müssen in Österreich auch PKW-Fahrer eine Gebühr für die Nutzung von Straßen zahlen. Bevor Sie mit dem eigenen Auto in das deutschsprachige Nachbarland reisen, ist es wichtig sich mit der Maut auseinanderzusetzen. Denn bei Ihrer Reise durch Österreich werden Sie kaum um die Nutzung mautpflichtiger Straßen herumkommen. Bis auf wenige Ausnahmen sind das Autobahn- und Straßennetz gebührenpflichtig. Um die Maut zu zahlen muss deshalb eine Vignette für das Fahrzeug erworben werden. Glücklicherweise gibt es günstige Varianten für Touristen.
Übrigens: In Österreich wird die Vignette auch „Pickerl“ genannt.
Aktuell gibt es drei verschiedene Varianten der Vignette in Österreich. Es gibt eine Jahres-Vignette, eine 2-Monats-Vignette und eine 10-Tages-Vignette. Die Kosten sind für PKWs, Fahrzeuge mit Gespann und Wohnmobile gleich. Für Motorräder sind die Gebühren niedriger.
Eine Jahres-Vignette kostet momentan 87,30 Euro, eine 2-Monats-Vignette 26,20 Euro und eine 10-Tages-Vignette 9 Euro. Die Gültigkeit der Vignetten verhält sich wie folgt: Die Jahresvignette ist gültig im Zeitraum von Dezember des vorherigen Jahres bis zum Januar des folgenden Jahres. Gemeint ist dabei das Kalenderjahr. Die beiden anderen Varianten der Vignette sind gültig für den jeweiligen Zeitraum mit freiwählbarem Startzeitpunkt. Die 10-Tages-Vignette eignet sich hervorragend für Touristen.
Klebevignette und digitale Vignette
Grundsätzlich ist daran zu denken, dass die Vignette gut sichtbar an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden muss und nach Ablauf entfernt werden sollte, um bei einer möglichen Kontrolle keine Probleme zu haben.
Es gibt nicht nur die Vignette zum Kleben, sondern seit kurzer Zeit auch eine digitale Vignette. Diese kann, wie die klassische Variante, unter anderem über die ASFINAG erworben werden und ist an das Nummernschild geknüpft.
Was passiert, wenn man keine Vignette hat?
So mancher Urlauber aus Deutschland mag sich vielleicht fragen, ob er sich das Geld für die aktuelle Vignette auch sparen könnte, weil er noch die vom letzten Jahr hat. Wer damit denkt unbemerkt davonzukommen, wird mit großer Wahrscheinlichkeit ein Bußgeld kassieren. Denn die Einhaltung der Vignettenpflicht wird nicht nur durch die Polizei und die Mautaufsicht kontrolliert, sondern auch mithilfe von Kameras überwacht. Es werden Bilder der Frontscheibe aufgenommen, auf denen die Vignette gut zu erkennen ist und kontrolliert werden kann.
Beim Fahren ohne eine gültige Vignette muss eine Ersatzmaut gezahlt werden. Diese beträgt 120 Euro für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und 65 Euro für Motorräder. Bei Wiederverwendung der Vignette wird eine Ersatzmaut in Höhe von 130 Euro für Motorräder und 240 Euro für sonstige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen fällig.
Wo gibt es die Maut in Österreich?
Die Maut muss in Österreich für alle Fahrzeuge gezahlt werden – und zwar sowohl auf den Autobahnen als auch auf den Schnellstraßen. Insgesamt beläuft sich das Netz auf eine gebührenpflichtige Gesamtstrecke von mehr als 2000 Kilometern. Der Betrieb dieser Straßen wird von der staatlichen ASFINAG (Autobahn- und Schnellstraßenfinanzierungs AG) übernommen.
Neben dieser staatlichen Maut gibt es außerdem auch private Straßen auf denen eine Gebühr für die Nutzung gezahlt werden muss. Zu diesen Straßen zählen zum Beispiel die Großglockner-Hochalpenstraße, die Malta-Hochalmstraße und die Silvretta-Hochalpenstraßen. Außerdem muss eine Nutzungsgebühr für bestimmte Tunnel und Brücken gezahlt werden. Nur das Befahren von Land- und Gemeindestraßen ist kostenlos möglich. Wer die Maut umgehen will muss daher sehr viel mehr Zeit einplanen.
Die Sondermaut
Neben der Maut für das Autobahn- und Schnellstraßennetz muss auch für einige andere Streckenabschnitte eine Gebühr bezahlt werden. Dabei handelt es sich um Abschnitte, die besonders kostenintensiv sind. Das Sondermaut-Ticket kann entweder für eine Einzelfahrt oder als Jahreskarte an der Mautstelle erworben werden. Es ist zwar unabhängig von der Vignettenpflicht, jedoch muss das Fahrzeug in der Regel schon für die Zufahrt zu dem Streckenabschnitt über eine gültige Vignette verfügen.
Wer nicht an der Mautstation anhalten will, kann die sogenannte „Videomaut“ nutzen. Diese „Digitale Streckenmaut“ erleichtert die Durchfahrt auf den Sondermautstrecken. Das Fahrzeug muss hierfür im Vorfeld durch den Erwerb einer „Videomautkarte“ registriert werden. Wer das gemacht hat kann an den Sondermautstrecken die Videomautspur nutzen und Zeit sparen. Zu den Sondermautstrecken zählt beispielsweise die gesamte Strecke der Brenner Autobahn A 13. Eine einfache Fahrt kostet hier 9,50 Euro.
Grenzüberschreitende Verfolgung, Vollstreckung und Führerscheinentzug
Wer im EU-Ausland ein Vergehen im Straßenverkehr begeht, der kommt seit ein paar Jahren nicht mehr ganz so einfach davon. Aufgrund eines EU-Rahmenbeschlusses können Bußgeldverfahren von ausländischen Autofahrern einfacher verfolgt werden. Bußgelder können auch noch vollstreckt werden, wenn die betroffene Person schon längst wieder in der Heimat ist.
Dafür gilt in der Regel eine Bagatellgrenze von 70 Euro. Darauf werden übrigens auch Verwaltungsgebühren angerechnet. Dank hoher Zusatzgebühren können also auch kleinere Bußgelder schnell die Bagatellgrenze überschreiten und im Ausland vollstreckt werden. Selbst wer nur knapp oberhalb der Höchstgeschwindigkeit geblitzt wurde, muss man also mit Unangenehmer Urlaubspost rechnen.
Für Verstöße in Österreich liegt die Bagatellgrenze sogar nochmals niedriger. Bußgelder nach Deutschland werden hier schon ab einer Höhe von 25 Euro verfolgt, da die Länder ein separates Abkommen miteinander geschlossen haben.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid aus Österreich erhalten haben und kein Fehler vorliegt, dann sollten Sie diesen unbedingt bezahlen. Ansonsten kann es zu einem Vollstreckungsverfahren und neben dem Bußgeld zu zusätzlichen Mahngebühren kommen.
Es kann außerdem passieren, dass Ihnen Ihr Führerschein in Österreich abgenommen wird. Dies ist abhängig von der Schwere der begangenen Tat. Ihre „Lenkberechtigung“ – so wird der Führerschein in Österreich genannt – wird dann an die zuständige Führerscheinstelle nach Deutschland geschickt, wo eine erneute Erteilung der Fahrerlaubnis geprüft wird.
Wenn Sie einen fehlerhaften Bußgeldbescheid erhalten haben und Einspruch erheben möchten, sollten Sie dringend fachlichen Rat einholen!