Autofahren in der Schweiz
Die Schweiz ist überall auf der Welt vor allem bekannt für ihre atemberaubende Natur. Das Land ist sowohl im Winter als auch im Sommer ein sehr beliebtes Reiseziel für viele Urlauber. Ob zum Skifahren, Wandern oder Radfahren, die Schweiz hat für Natur- und Sportbegeisterte viel zu bieten.
Auch abseits der Natur ziehen Städte wie Zürich, Genf oder Basel viele Besucher an. Für einen Urlaub in der Schweiz bietet es sich an, die Reise mit dem eigenen Auto zu unternehmen oder sich einen Mietwagen zu leihen. Doch zuvor sollte man sich über die Verkehrsvorschriften informieren. Denn die Bußgelder in der Schweiz sind zum Teil deutlich teurer als in Deutschland. Wer von einem Blitzer erwischt wird, muss in der Regel tief in die Tasche greifen.
Sie haben vor mit dem Auto in die Schweiz zu reisen? Dann sollten Sie vor allem eines im Kopf haben: mit Temposündern gehen die Schweizer hart ins Gericht. Hier ist das „Rasen“ sogar als Straftat im Gesetz verankert.
Die Konsequenzen bei einem Verstoß gegen das Tempolimit sind entsprechend folgenschwer. Das Fahrzeug kann beschlagnahmt werden, es werden hohe Bußgelder verhangen und es kann sogar eine Freiheitsstrafe drohen. Bereits bei einer Überschreitung von 16 km/h sind die Sanktionen hart. Daher sollten Sie sich vor der Reise in die Schweiz eingehend informieren und sich vor Ort natürlich an die dortigen Tempovorschriften und andere Regelungen halten. Alle wichtigen Informationen zu den Verkehrsregeln und Bußgeldern finden Sie auf dieser Seite.
Via Sicura – Programm zur Sicherheit im Straßenverkehr
Im Jahr 2012 wurde in der Schweiz das Programm „Via Sicura“ eingeführt. Es soll der Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr dienen und so vor allem die Anzahl der Verkehrstoten reduzieren. Im Fokus steht die Prävention von Verkehrsunfällen durch verschiedene Maßnahmen.
Zu diesen Maßnahmen zählt zum Beispiel das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss für bestimmte Personen, die Verpflichtung zum Fahren mit Licht am Tag, sowie die Altersgrenze von 6 Jahren für Fahrradfahrer. Des Weiteren unterstützt das Programm die bessere Durchsetzung von bestehenden Regeln, z.B. mit der Einführung von sogenannten „Alko-Locks“. Fahrzeuge mit Alko-Locks können nur im nüchternen Zustand gestartet werden. Es handelt sich dabei also um Wegfahrsperren. Weitere Maßnahmen sind z.B. längere Führerscheinentzüge, sowie höhere Strafen für Raser.
Geschwindigkeitsbegrenzungen in der Schweiz
In der Schweiz gelten folgende Geschwindigkeitsbegrenzungen: Innerhalb von Ortschaften dürfen meistens entweder 30 km/h oder 50 km/h gefahren werden. Außerhalb von Ortschaften sind 80 km/h erlaubt, auf Autostraßen 100 km/h, in Tunneln 80 km/h und auf Autobahnen gilt meist eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.
In der Schweiz werden Geschwindigkeitsüberschreitungen ab einer bestimmten Schwere als Straftat angesehen. Es drohen nicht nur hohe Bußgelder, ein Fahrverbot und eine Freiheitsstrafe, sondern auch eine Beschlagnahmung des eigenen Fahrzeuges.
Wer innerhalb von Ortschaften mindestens 50 km/h außerhalb von Ortschaften mindestens 60 km/h oder auf Autobahnen mindestens 80 km/h über der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit fährt, der gilt als Raser und hat gemäß dem Schweizer Recht eine Straftat begangen.
Im Zuge dessen kann das Auto als „Tatwaffe“ durch die Polizei beschlagnahmt werden. Daneben können auf den Raser noch eine Freiheitsstrafe und ein hohes Bußgeld zukommen.
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen im Überblick
Man muss nicht gleich rasen um in der Schweiz ein hohes Bußgeld zu kassieren. Die Geldbußen für Verstöße gegen die Geschwindigkeitsvorschriften fangen schon bei geringen Überschreitungen an.
Überschreitung des Tempolimits innerorts
- 1 bis 5 km/h kosten 40 CHF
- 6 bis 10 km/h kosten 120 CHF
- 11 bis 15 km/h kosten 250 CHF
- 16 bis 20 km/h haben ein Bußgeld und eine Verwarnung zur Folge
- 21 bis 25 km/h haben ein Bußgeld und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot zur Folge
- Über 25 km/h haben ein Bußgeld, ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot und eine Eintragung ins Strafregister zur Folge
- Ab 50 km/h handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und einem zweijährigen bis lebenslangen Führerscheinentzug bestraft wird.
Überschreitung des Tempolimits außerorts
- 1 bis 5 km/h kosten 40 CHF
- 6 bis 10 km/h kosten 100 CHF
- 11 bis 15 km/h kosten 160 CHF
- 16 bis 20 km/h kosten 240 CHF
- 21 bis 25 km/h haben ein Bußgeld und eine Verwarnung zur Folge
- 26 bis 29 km/h haben ein Bußgeld und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot zur Folge
- Über 30 km/h haben ein Bußgeld und ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot zur Folge
- Ab 60 km/h handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und einem zweijährigen bis lebenslangen Führerscheinentzug bestraft wird.
Überschreitung des Tempolimits auf der Autobahn
- 1 bis 5 km/h kosten 20 CHF
- 6 bis 10 km/h kosten 60 CHF
- 11 bis 15 km/h kosten 120 CHF
- 16 bis 20 km/h kosten 180 CHF
- 21 bis 25 km/h kosten 260 CHF
- 26 bis 29 km/h haben ein Bußgeld und eine Verwarnung zur Folge
- 30 bis 34 km/h haben ein Bußgeld und ein mindestens einmonatiges Fahrverbot zur Folge
- Über 35 km/h haben ein Bußgeld und ein mindestens dreimonatiges Fahrverbot zur Folge
- Ab 80 km/h handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr und einem zweijährigen bis lebenslangen Führerscheinentzug bestraft wird.
Die Vignettenpflicht
Etwas, was wir in Deutschland bisher noch nicht für PKWs kennen ist die Maut. In sehr naher Zukunft, wahrscheinlich Mitte 2020, wird sie auch in Deutschland eingeführt. Für viele Nachbarländer gehört die Maut jedoch schon lange zur Normalität. So auch in der Schweiz. Sie wird dort über den Kauf einer Autobahnvignette abgerechnet, die an der Windschutzscheibe angebracht werden muss. Auf der Vignette ist auch ihr Gültigkeitszeitraum angegeben.
Im Jahr 1985 wurde in der Schweiz für alle Fahrzeuge eine Maut eingeführt. Sie gilt für alle PKWs, Motorräder und sonstige Fahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen. Auf den Nationalstraßen (Autobahn und Autostraße) besteht zudem die Pflicht eine Vignette zu besitzen. Auf kantonalen Straßen gilt dies jedoch nicht. Diese Straßen gehören den Kantonen, die deshalb für Bau und Unterhalt der Straßen zuständig sind. Wer die Vignettenpflicht missachtet, der muss mit einem Bußgeld von 200 CHF rechnen.
Alkoholverstöße in der Schweiz
Wie in den meisten anderen Ländern, liegt die Promillegrenze in der Schweiz bei 0,5 Promille. Für Berufskraftfahrer gilt außerdem ein absolutes Alkoholverbot. Das gleiche gilt seit 2014 für Führerscheinneulinge. Bei einem Verstoß drohen nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch Fahrverbote oder Führerscheinentzug.
Verstöße gegen die Promillegrenze werden nach dem Grad der Schwere in drei Stufen unterschieden.
- Bei einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,79 spricht man von einer „einfachen Trunkenfahrt“. Die einfache Trunkenfahrt hat eine Verwarnung und ein Bußgeld zwischen 600 CHF und 800 CHF zur Folge.
- Die nächste Stufe ist die „qualifizierte Trunkenheit“. Diese liegt bei einem Wert zwischen 0,8 und 1,59 Promille vor. Hier kommt es zu einem Fahrverbot von mindestens drei Monate. Außerdem droht eine Geldstrafe, die abhängig vom jeweiligen Fall von einem Richter festgelegt wird. Bei Wiederholungstätern gilt ein Fahrverbot für mindestens zwölf Monate.
- Ab einem Wert von 1,6 Promille droht eine Geldbuße und der Entzug der Fahrerlaubnis.
Unter bestimmten Umständen kann auch eine Freiheitsstrafe verhängt werden.
Parken in der Schweiz
Das Auffinden von günstigen oder gar kostenlosen Parkplätzen ist in vielen Ländern keine Freude. Auch in der Schweiz gibt es kaum kostenlose Parkplätze. Man muss also fast immer ein Parkticket ziehen.
In der Schweiz wird zwischen drei verschiedenen Parkzonen unterschieden. Die gelbe Zone zeigt Parkplätze an, die nur für Kunden oder Angestellte einer Firma gedacht sind. Parkplätze der weißen Zone sind kostenpflichtige Parkplätze. Und auf Parkplätzen der blauen Zone darf montags bis sonntags von 8 bis 18 Uhr je eine Stunde geparkt werden. Wer über Nacht parken will, benötigt dafür einen zusätzlichen Parkschein, der ca. 50 Euro kostet.
Nicht nur die Parktickets sind in der Schweiz teurer als in Deutschland. Wer beim Falschparken erwischt wird, der sollte auf deutlich höhere Strafen gefasst sein als in der Heimat. Außerdem kommt noch eine Kosten- und Gebührenpauschale dazu.
Parken im Halteverbot
- Halten im Halterverbot: 80 CHF
- Parken im Halteverbot: 120 CHF
Parken auf einem Fußgängerüberweg
- In der Schweiz heißt der Fußgängerüberweg (bzw. Zebrastreifen) „Fußgängerstreifen“
- Auf dem Fußgängerüberweg halten: 80 CHF
- Parken auf dem Fußgängerüberweg bis 60 Minuten: 120 CHF
Überschreiten der zulässigen Parkzeit
- Bis zu 2 Stunden: 40 CHF
- Um mehr als 2 Stunden: 60 CHF
- Um mehr als 4 Stunden: 100 CHF
Parkscheibe
- Parkscheibe gar nicht oder nicht gut sichtbar angebracht: 40 CHF
- Falsche Uhrzeit auf der Parkscheibe eingestellt: 40 CHF
Weitere Bußgelder und Verkehrsregeln
Nicht nur Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Fahren im alkoholisierten Zustand können in der Schweiz teuer werden.
Ein Rotlichtverstoß kostet beispielsweise in der Schweiz 250 CHF. Wer das Handy am Steuer benutzt, muss 100 CHF zahlen. Ein nicht angelegter Sicherheitsgurt kostet pro Person 65 CHF.
Lichtpflicht
In der Schweiz gilt eine Lichtpflicht bei Nacht und bei Tag. Abblendlichter oder Tagfahrlichter ihres Fahrzeuges müssen also immer angeschaltet sein. Eine Ausnahme gilt nur für Motorräder oder Motorfahrzeuge, die vor 1970 zugelassen wurden. Die Vorschrift dient der besseren Sichtbarkeit der Fahrzeuge und soll so Unfälle verhindern. Wer sich nicht daran hält muss 40 CHF zahlen.
Gestörtes Sichtfeld
Auch bei der Montage ihres Navigationsgerätes müssen Sie besonders Acht geben, denn es darf sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befinden. Wie in Deutschland auch darf es während der Fahrt genauso wie ein Handy nicht bedient werden, aber darüber hinaus darf es auch die Sicht des Fahrers nicht behindern. In der Schweiz wird dieser Sachverhalt von der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) geregelt. Der Verordnung zufolge muss der Fahrer „ausserhalb eines Halbkreises von 12,0m Radius die Fahrbahn frei überblicken können“. Ein Navi muss also so an der Windschutzscheibe angebracht werden, dass es nicht in diesem Gesichtskreis liegt. Daher solle es möglichst tief unten an der Windschutzscheibe angebracht werden. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird richtig teuer. Bei falscher Montage wird eine Geldbuße von 500 CHF fällig. Da noch sehr hohe Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren dazukommen, beläuft sich die Gesamtsumme dann auf ca. 750 CHF. Selbiges gilt auch für Gegenstände, die am Innenspiegel angebracht werden.
Bußgeldbescheid aus der Schweiz – zahlen oder nicht zahlen?
Da die Schweiz nicht in der EU ist sind die deutschen Behörden den Schweizer Behörden nicht immer bei der Vollstreckung eines Bußgeldbescheides behilflich. Das liegt unter anderem daran, dass es kein Vollstreckungsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland gibt. Stattdessen gibt es nur ein Rechtshilfeabkommen. Man wird lediglich von den deutschen Behörden aufgefordert die Strafe zu bezahlen, vollstreckt werden kann allerdings nur in der Schweiz. Wurden Sie in der Schweiz geblitzt gilt außerdem: Wenn auf dem Blitzerfoto das Kennzeichen zu sehen ist und der Fahrer nicht zu erkennen ist, dann wird der Bußgeldbescheid in Deutschland nicht vollstreckt.
Insbesondere höhere Bußgelder verfolgen die Schweizer nach Deutschland zurück. Falls Sie einen Bußgeldbescheid aus der Schweiz ignorieren, werden Sie möglicherweise in das Fahndungsregister aufgenommen. Das bedeutet, dass bei einer erneuten Einreise das Bußgeld von den Schweizer Behörden eingetrieben werden kann. Zu diesem Zeitpunkt sind in der Regel auch Mahngebühren dazugekommen. Die Verjährungsfrist in der Schweiz beträgt 3 Jahre. Eine erneute Einreise nach ignoriertem Bußgeldbescheid steht also 36 Monate lang unter dem Risiko der Vollstreckung durch die Behörden vor Ort.